Bregcha vom 1. Jänner 1867 an zu verleihen. Diese zwei Anträge wurden einstimmig zum Beschluß erhoben. Der Gemeinderath faßt ferner mit Stimmeneinhelligkeit folgende Beschlüße: 1. Der städt. Polizeiamts Kanzelisten H. Johann Gruber wird der Titel eines Polizei Commissärs der Stadtcommune Steyer beigelegt, dessen Gehalt vom 1. Jänner 1867 an auf 450 fl erhöht u. das Holzdeputat um 1 Klftr. 30" Scheiter vermehrt. 2. Der städt. Polizeiwachtmeister H. Johann Wansner wird mit 1. Jänner 1867 zum Polizei Commissariats Adjunkten in definitiver Eigenschaft ernannt u. der Gehalt desselben wird auf 400 fl erhöht; im Übrigen wird er mit Ausname der Montur in seinen bisherigen Bezügen belassen. Er ist sonach in den Status der Gemeindebeamten einzureihen. 3. Die Stelle des städt. Polizeiwachtmeisters wird vorläufig nicht besezt u. das Amt mit der Ausarbeitung einer neuen Polizei Instruktion betraut. Der Obmann der II. Sektion H. G. Rath Theißig trägt vor:
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