Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1866

mus Akt genommen, welcher sich in der Bereitwilligkeit kundgab, mit welcher das löbliche Bürgerkorps seine Dienste zur Übername der äusseren Bewachung der genannten Strafanstalt auf das zuvorkommendste der Regierung angeboten hat. Hiedurch, sowie durch die Hingebung, mit welcher das löbliche Bürgerkorps die ihm vertrauensvoll übertragene Aufgabe erfolgreich erfüllte, wurde der Regierung die Möglichkeit geboten, wenigstens theilweise von anderweitigen, den ohnedieß bedrängten Staatsschatz belastenden Maßnamen abzusehen. Indem ich mich gedrängt fühle, Euerer Wohlgeboren für die in dieser Angelegenheit dem Interesse der Staatsregierung gewidmete Einflußname meine vollste Anerkennung und den wärmsten Dank zu sagen, ersuche ich Sie, zugleich auch dem löblichen Bürgerkorps meine vollste Anerkennung u. den besten Dank mit dem Beifügen auszusprechen, daß ich dieser seiner patriotischen Haltung um so mehr Gewicht beimesse, als ich hierin die Gewähr finden zu dürfen glaube, daß die Regierung

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