Realschul-Direktion zu übersenden. Gleichzeitig ist derselben in Erinnerung zu bringen, daß die Besorgung u. Beischaffung alles zum Gottesdienste der Realschüler in der Bruderhauskirche Erforderliche vom 1. Jänner 1867 angefangen von der Stadtgemeinde unmittelbar selbst besorgt werden wird. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. 5284. Gemeindevorstehung Vorchdorf ersucht mit Schreiben vom 4. Oktb. d.Js. Z. 476 um Zalung des Schulgeldes für den hieher zuständigen Johann Häusl im Betrage von 3 fl 56 xr. Nachdem Johann Häusl erwerbsfähig ist, so kann dem Ansuchen der Gemeinde Vorchdorf um Zalung des Schulgeldes für denselben, nicht entsprochen werden. 6488. Protokollarbitte des Alois Doppler um Nachsicht des Anspruches auf das Erbvermögen seiner Mutter in Betreff der genossenen Bürgerpfründe. So sehr die Sektion einstimmig die Gründe des Bittstellers berücksichtigungswürdig findet, so ist dieselbe bei Erwägung
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