Realschul-Direktion zu übersenden. Gleichzeitig ist derselben in Erin- nerung zu bringen, daß die Besorgung u. Beischaffung alles zum Gottesdienste der Realschü- ler in der Bruderhauskirche Erforderliche vom 1. Jänner 1867 angefangen von der Stadt- gemeinde unmittelbar selbst besorgt werden wird. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. 5284. Gemeindevorstehung Vorchdorf ersucht mit Schreiben vom 4. Oktb. d.Js. Z. 476 um Za- lung des Schulgeldes für den hieher zuständigen Johann Häusl im Betrage von 3 fl 56 xr. Nachdem Johann Häusl er- werbsfähig ist, so kann dem Ansuchen der Gemeinde Vorchdorf um Zalung des Schulgeldes für denselben, nicht entsprochen werden. 6488. Protokollarbitte des Alois Doppler um Nachsicht des Anspruches auf das Erb- vermögen seiner Mutter in Betreff der genossenen Bür- gerpfründe. So sehr die Sektion einstimmig die Gründe des Bittstellers berücksichtigungswürdig findet, so ist dieselbe bei Erwägung
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