Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1866

Pachtvertrage bezeichnete Art der Kontrollirung der Beleuch- tung strenge durchgeführt u. der Pächter im Falle der Nichterfüllung der eingegange- nen Verbindlichkeiten mit Geld- strafen belegt werde. Der Herr Bürgermeister er- wiedert, daß er bereits das Nöthige veranlaßt habe, damit die öffentliche Beleuchtung von Seite des Pächters klaglos her- gestellt werde und daß bei Konstatirung einer schlechteren Beleuchtung unnachsichtlich mit der Bestrafung vorgegangen werden wird. Der Obmann der IV. Section H. G. Rath Schweikofer trägt vor: 6042. Die k.k. Realschul- Direktion Steyer ersucht mit Note v. 19. v.Mts. Z. 60 um Über- sendung eines neuen Verlages pr 50 xr für kleinere Ausgaben u. unter Vorlage der Rechnun- gen um Rückvergütung der Mehrauslagen im Betrage von 37 fl 27 xr für die k.k. Real- schule. Die Sektion stellt den Antrag: Nachdem die vorgelegten Rechnun- gen geprüft u. richtig befunden wurden, ist das Amt zu beauf- tragen sowol den Mehrbetrag pr 37 fl 27 ab auch einen neuen Verlag pr 50 fl an die löbl.

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