Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1866

Pachtvertrage bezeichnete Art der Kontrollirung der Beleuchtung strenge durchgeführt u. der Pächter im Falle der Nichterfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten mit Geldstrafen belegt werde. Der Herr Bürgermeister erwiedert, daß er bereits das Nöthige veranlaßt habe, damit die öffentliche Beleuchtung von Seite des Pächters klaglos hergestellt werde und daß bei Konstatirung einer schlechteren Beleuchtung unnachsichtlich mit der Bestrafung vorgegangen werden wird. Der Obmann der IV. Section H. G. Rath Schweikofer trägt vor: 6042. Die k.k. RealschulDirektion Steyer ersucht mit Note v. 19. v.Mts. Z. 60 um Übersendung eines neuen Verlages pr 50 xr für kleinere Ausgaben u. unter Vorlage der Rechnungen um Rückvergütung der Mehrauslagen im Betrage von 37 fl 27 xr für die k.k. Realschule. Die Sektion stellt den Antrag: Nachdem die vorgelegten Rechnungen geprüft u. richtig befunden wurden, ist das Amt zu beauftragen sowol den Mehrbetrag pr 37 fl 27 ab auch einen neuen Verlag pr 50 fl an die löbl.

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