Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1866

u. November d.Js. Wird zur Kenntniß genom- men, daß die Revision der städt. Kassebücher für die Mona- te Oktbr. u. Novbr. von den G. Räthen Landsiedl u. Graßl vorgenommen u. dieselben voll- kommen richtig befunden wur- den. 6145. Das städt. Kasseamt zeigt an, daß die in der Stadtkasse Rechnung als ein, von der Schulgemeinde einzubringen- der Aktiv Rückstand vorge- schriebenen Schulkosten, nun, nach der erfolgten Aufhebung der besonderen Schulgemeinde zur Abschreibung geeignet seien. Antrag: Nachdem die Anträge in der Stadtkasse Rechnung als Aktiv-Rückstand vorgeschriebenen Schulkosten zu 12083 fl 13 ½ von der Pachtung des Exjesuiten Schul Gebäudes und der Errichtung u. Regie der k.k. Realschule herrühren und überdies die besondere Schulge- meinde mit gemeinderäthlichen u. vom hohen Landes Ausschuße genehmigten Beschlußes v. 30. Jän- ner 1865 aufgehoben worden, also kein Schuldner für diesen Aktiv Rückstand mehr vorhan- den ist; so wird dessen Abschrei- bung in der Stadtkasse Rechnung

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