ungeachtet der der dringend- sten Gegenvorstellungen des Magistrates um den Spottpreiß von 1220 fl verkauft werden musste, u. seither ein Privat- Zinnshaus bildete – aus der Johann Schlager'schen Verlassenschaft zu Gunsten der mindj. Besitzerin Caroline Schlager und Be- willigung des kk Kreisgerich- tes als Obervormundschafts- behörde v. 3. d.Mts. Z. 2960 von dem H. Vormunde Josef Pöltl um einen Kaufschilling von 5500 fl mit Zuschlag der vor der Vormundschaft seit dem Tode des lezten Besitzers bestrittenen, u. laut den vorliegenden Rechnungen 1295 fl betra- genden Reparaturen zu ver- kaufen. Die Commission hat daher dieses Haus besichtiget, laut Protokoll v. 27. Oktb. Z. 5659 (wird vorgelesen) in allen Theilen wohl restaurirt, und zur Verwendung als Armen- Unterstandshaus, zu welchem es ja ohnehin unsere Vorältern erbaut hatten, u. welches nie- mals hätte verschleudert wer- den sollen, ganz geeignet be- funden. Dasselbe wurde bisher von 24 Partheien bewohnt, kann
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