ungeachtet der der dringendsten Gegenvorstellungen des Magistrates um den Spottpreiß von 1220 fl verkauft werden musste, u. seither ein PrivatZinnshaus bildete – aus der Johann Schlager'schen Verlassenschaft zu Gunsten der mindj. Besitzerin Caroline Schlager und Bewilligung des kk Kreisgerichtes als Obervormundschaftsbehörde v. 3. d.Mts. Z. 2960 von dem H. Vormunde Josef Pöltl um einen Kaufschilling von 5500 fl mit Zuschlag der vor der Vormundschaft seit dem Tode des lezten Besitzers bestrittenen, u. laut den vorliegenden Rechnungen 1295 fl betragenden Reparaturen zu verkaufen. Die Commission hat daher dieses Haus besichtiget, laut Protokoll v. 27. Oktb. Z. 5659 (wird vorgelesen) in allen Theilen wohl restaurirt, und zur Verwendung als ArmenUnterstandshaus, zu welchem es ja ohnehin unsere Vorältern erbaut hatten, u. welches niemals hätte verschleudert werden sollen, ganz geeignet befunden. Dasselbe wurde bisher von 24 Partheien bewohnt, kann
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2