zu vermindern, sondern vielmehr die heiligste Pflicht der Gemeindevertretung für deren Vermehrung zu sorgen, weßhalb auch der Gemeinderath bereits am 26. Oktbr d.Js. den Beschluß gefaßt hat, ein geeignetes Haus für den Milden Versorgungsfond anzukaufen u. zu einem Unterstandshause zu adaptiren; wozu eine Spezial-Commission bestehend aus den Herren Gemeinde Räthen Canonicus Zweythurm, Josef Haller, Schweikofer, Theißig u. Vogl unter meinem Vorsitze bestellt worden ist, welcher sich auch gleich die günstigste Gelegenheit dargebothen hat. Es ist nämlich das sogenannte Lazareth-Haus bei St. Josef N° 197 bei der Steyer, welches aus alter Zeit eines der vier Versorgungshäuser der Stadt bildete, in welchem eine bedeutende Anzal Armeepfründner bis zur Vereinigung dieser einzelnen Stiftungen in der milder Versorgungsfond anno 1793 ihre unentgeldliche Wohnung und ganze Verpflegung erhielten, welches Lazarethhaus aber am 1. September 1794 in Folge wiederholter Aufträge der h. Regierung,
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