ger lebhaft bevorwortet, wurde einstimmig zum Beschluße erhoben u. dann H. Dr. Hochhauser eingeladen im Rathssaale zu erscheinen, wo ihm dieser Beschluß unter Anerkennung seiner bisherigen Leistungen vom Hrn. Bürgermeister mitgetheilt und ihm die Stelle eines Rechtskonsulenten der Stadtgemeinde Steyer unter obigen Bedingungen angetragen wurde. Herr Dr. Hochhauser nahm diesen Antrag mit der Versicherung an, daß er wie bisher nach seiner Kräften die Interessen der Gemeinde vertreten werde. Hierauf wurde der H. Bürgermeister vom Gemeinderathe ermächtigt, dem Hrn. Dr. Hochhauser das bezügliche Dekret auszufertigen. Pöltl Theißig Jos. Landsiedl Carl Willner Schriftführer
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