lung, daß Herr Georg Aichinger seine Stelle bei der Stadtgemeinde Steyer am 1. Dzbr. d.Js. zurückle- ge u. daß mit diesem Tage auch die Substitution des Herrn Dr. Johann Hochhauser erlösche. Hierauf erbath sich Herr Ge- meinderath Werndl das Wort u. stellte der Antrag: Da es wünschenswerth sei, daß in der Führung der juridischen Geschäfte kein Stillstand eintrete und Herr Dr. Hochhauser schon seit 1 1/2 Jahren zur Zufriedenheit der Gemeinde in Vertretung des H. Georg Aichinger dieselben provisorisch versehen habe, so wolle der löbl. Gemeinderath beschliessen, die Sekretärsstelle vorläufig nicht zu besetzen son- dern den Herrn Dr. Johann Hoch- hauser einzuladen, als Rechts- konsulent bei der Gemeinde Steyer vom 1. Dzbr d.Js. an zu verbleiben, wogegen ihm von Seite der Gemeinde ein jährliches Honorar von 600 fl u. die vor- dere Wohnung im II. Stocke des Rathhauses zuzusichern sei. Die- ses Übereinkommen soll sowol vor Seite des Gemeinderathes als von Seite des Herrn Dr. Hoch- hauser jederzeit lösbar sein. Dieser Antrag, vom Herrn Vizebürgermeister Plaichin-
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