lung, daß Herr Georg Aichinger seine Stelle bei der Stadtgemeinde Steyer am 1. Dzbr. d.Js. zurücklege u. daß mit diesem Tage auch die Substitution des Herrn Dr. Johann Hochhauser erlösche. Hierauf erbath sich Herr Gemeinderath Werndl das Wort u. stellte der Antrag: Da es wünschenswerth sei, daß in der Führung der juridischen Geschäfte kein Stillstand eintrete und Herr Dr. Hochhauser schon seit 1 1/2 Jahren zur Zufriedenheit der Gemeinde in Vertretung des H. Georg Aichinger dieselben provisorisch versehen habe, so wolle der löbl. Gemeinderath beschliessen, die Sekretärsstelle vorläufig nicht zu besetzen sondern den Herrn Dr. Johann Hochhauser einzuladen, als Rechtskonsulent bei der Gemeinde Steyer vom 1. Dzbr d.Js. an zu verbleiben, wogegen ihm von Seite der Gemeinde ein jährliches Honorar von 600 fl u. die vordere Wohnung im II. Stocke des Rathhauses zuzusichern sei. Dieses Übereinkommen soll sowol vor Seite des Gemeinderathes als von Seite des Herrn Dr. Hochhauser jederzeit lösbar sein. Dieser Antrag, vom Herrn Vizebürgermeister Plaichin-
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