Ratsprotokoll vom 23. November 1866

akkordirt, daß sie der Stadtge- meinde jenen Antheil des Haller- Grundes, welcher zum Ausmasse vor 5 Klafter vom Ufergeländer erforderlich ist, zu dem Preise überläßt, um welcher sie selbst dieser Grundantheil eingelöst haben wird. Es wurde jedoch hiebei der Vorbehalt gemacht, daß es der Gemeinde bevorgelassen bleibe sich mit Hrn. Haller über die Ablösung dieses Grundstreifes direkt ins Einvernehmen zu setzen, u.z. aus dem Grunde, weil man der Hoffnung ist, daß Herr Anton Haller der Stadt, der er als Bürger angehört, u. so lange als Bürgermeister vorgestanden hat, diesen Grundantheil, um einer entsprechend billigeren Preis- überlasse. Wenn ich noch beifüge, daß der Stadtgemeinde die Beleuchtung der Strasse zum Bahnhofe, die Beleuch- tung des Raumes vor dem Bahn- hofe u. des Plateaus aber der Unternehmung obliegt, so habe ich dem löble Gemeinderathe die Verpflichtungen mitgetheilt, welche dies- falls die Gemeinde übernommen hat, u. ich stelle nun den Antrag: der Gemeinderath wolle die dießfalls von mir getroffe- nen Verfügungen genehmigen.

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