akkordirt, daß sie der Stadtgemeinde jenen Antheil des HallerGrundes, welcher zum Ausmasse vor 5 Klafter vom Ufergeländer erforderlich ist, zu dem Preise überläßt, um welcher sie selbst dieser Grundantheil eingelöst haben wird. Es wurde jedoch hiebei der Vorbehalt gemacht, daß es der Gemeinde bevorgelassen bleibe sich mit Hrn. Haller über die Ablösung dieses Grundstreifes direkt ins Einvernehmen zu setzen, u.z. aus dem Grunde, weil man der Hoffnung ist, daß Herr Anton Haller der Stadt, der er als Bürger angehört, u. so lange als Bürgermeister vorgestanden hat, diesen Grundantheil, um einer entsprechend billigeren Preisüberlasse. Wenn ich noch beifüge, daß der Stadtgemeinde die Beleuchtung der Strasse zum Bahnhofe, die Beleuchtung des Raumes vor dem Bahnhofe u. des Plateaus aber der Unternehmung obliegt, so habe ich dem löble Gemeinderathe die Verpflichtungen mitgetheilt, welche diesfalls die Gemeinde übernommen hat, u. ich stelle nun den Antrag: der Gemeinderath wolle die dießfalls von mir getroffenen Verfügungen genehmigen.
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