stehung mit der Bau-Unternehmung in der Weise geeinigt, daß die Bau-Unternehmer den Grund hiezu unentgeldlich beistellen, die Gemeinde aber die Anlage und Herhaltung dieser Strasse übernimmt. In der weiteren Richtung vom Bahnhofe gegen die Schönau zu hat sich die Bau-Unternehmung nicht mehr herbeigelassen, den Grund zur Erweiterung der gegenwärtigen Straße unentgeldlich beizustellen, u. da vor der Commission ausdrücklich verfügt wurde, daß vom Geländer des Ennsufers ein Raum von 5 Klafter frei sein muß, u. nicht verbaut werden darf, so kann für die Gemeinde seinerzeit wenn die gegenwärtige Passage nicht mehr ausreichen sollte oder der gegenwärtige Weg durch Uferabrutschungen verschmälert werden sollte, die Nothwendigkeit herantreten sollte dieser Weg gegen das Hallerfeld zu erweitern zu müssen, wozu der dem Hrn. Anton Haller gehörige Anger u. ein kleiner Streif seines Feldes in Anspruch genommen werden müsse. Um einer künftigen Verlegenheit auszuweichen wurde mit der Bau-Unternehmung dahin
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