Ratsprotokoll vom 12. Oktober 1866

daß die Revision der Kassebücher von den G.Räthen Theißig und Landsiedl vorgenommen und vollkommen richtig befunden wurden. 5304. Die städt: Polizeiwachmannschaft bittet um Bewilligung einer monatlichen Gehaltszulage wärend der Dauer der Militär Einquartirungen. Der Gemeinderath spricht sich einstimmig für eine Remuneration aus. Über Antrag des H. G.Raths Graßl wird beschlossen: Den vier Wachmännern Leodolter, Schwab, Tondl u. Schörfl einstweilen eine Remuneration von je 5 fl zus. 20 fl ÖW aus der Stadtkasse sogleich auszubezalen. Weiters beschließt der Gemeinde Rath einstimmig, daß aus Anlaß der, durch die fortwärenden Militareinquartirungen nothwendig gewordenen außerordentlichen Dienstleistungen im städt. Quartiramte dem Quartirmeister Herrn Kanzellisten Joh. Gruber u. dem Polizeiwachtmeister Herrn Joh. Wansner nach Beendigung der Truppendurchzüge eine angemessene Remuneration aus der Stadtkasse ausbezalt werden

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