Viertelmeister erhält dann gleich beim Antrite seines Amtes ein Exemplar der Instruktion für Virtelmeister der Stadt Steyer vom 20. August 1850, in der ihr Wirkungskreis sowie ihre Rechte u. Pflichten genau verzeichnet sind. Daher gehört nach §. 2 dieser Instruction vorzüglich die Sorge für die Feuerpo- lizei und die Überwachung der Nachtwächter, daß sie stets ihre Pflicht pünktlich er- füllen. Da nun nach der vorliegenden Anzeige der Nachtwächter Alois Sperr trotz öffentlichen Mahnens seine Pflicht nicht erfüllet, so haben die Virtlmeister ganz vorschriftsmäßig auf seine Entlassung angetragen u. den ihnen wol bekannten Armenhaus Pfründner Josef Wachter in Vorschlag gebracht. Bei diesem ganz ordnungsmässi- gen Vorgange der Virtlmei- ster stelle ich den Antrag: Nach deren Vorschlag den bisheri- gen Nachtwächter Alois Sperr bis 30. Septbr d.Js. seines Dien- stes zu entlassen u. dafür den Josef Wachter als Nachtwächter anzustellen + da das Anstel- lungs- u. Entlassungsrecht aller Gemeindebediensteter nach §. 51 u 52 + vorausgesezt, daß er gesund u. körperlich auch so kräftig ist, daß er den beschwerlichen Nacht- dienst auch mit Erfolg verse- hen kann.
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