Ratsprotokoll vom 9. September 1866

Viertelmeister erhält dann gleich beim Antrite seines Amtes ein Exemplar der Instruktion für Virtelmeister der Stadt Steyer vom 20. August 1850, in der ihr Wirkungskreis sowie ihre Rechte u. Pflichten genau verzeichnet sind. Daher gehört nach §. 2 dieser Instruction vorzüglich die Sorge für die Feuerpolizei und die Überwachung der Nachtwächter, daß sie stets ihre Pflicht pünktlich erfüllen. Da nun nach der vorliegenden Anzeige der Nachtwächter Alois Sperr trotz öffentlichen Mahnens seine Pflicht nicht erfüllet, so haben die Virtlmeister ganz vorschriftsmäßig auf seine Entlassung angetragen u. den ihnen wol bekannten Armenhaus Pfründner Josef Wachter in Vorschlag gebracht. Bei diesem ganz ordnungsmässigen Vorgange der Virtlmeister stelle ich den Antrag: Nach deren Vorschlag den bisherigen Nachtwächter Alois Sperr bis 30. Septbr d.Js. seines Dienstes zu entlassen u. dafür den Josef Wachter als Nachtwächter anzustellen + da das Anstellungs- u. Entlassungsrecht aller Gemeindebediensteter nach §. 51 u 52 + vorausgesezt, daß er gesund u. körperlich auch so kräftig ist, daß er den beschwerlichen Nachtdienst auch mit Erfolg versehen kann.

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