2471. Franz Schreiner, Hausbesitzer am Berg bittet um Ertheilung der Konzession zum Betreiben einer Personen-Transport-Unternehmung von Steyer nach dem Elisabeth Westbahnhofe St. Peter i.d. Au. Dieses Gesuch wurde nach Verschrift des § 20. des Gewerbegesetzes v. 20. Dezbr. 859 dem kk. Bezirksamte St. Peter um seine Äusserung mitgetheilt, welches dasselbe unter der Bedingung, daß die in der dortämtlichen Kundmachung v. 4. Mai 863 enthaltenen Bestimmungen aufrecht erhalten, so wie die sonstigen Verordnungen genau befolgt werden, als keinem Anstande unterliegend zurückgab. Auch von Seite der Stadtgemeinde liegt gegen die Ertheilung der Konzession kein Hindernis vor, da der Gesuchsteller ein ordentlicher Geschäftsmann u. Hausbesitzer ist. Bevor jedoch an die Ertheilung der Konzession geschritten werden kann, ist noch aufzuklären welche Gesellschaft das Unternehmen begründen will, da in dem Kontexte des Gesuches immer nur von. „Wir“ und „Uns“ u. von solidarischer Haftung die Rede ist, ohne alle näheren Bezeichnung der Personen, jedenfalls wäre sodann ein Entwurf des Gesell-
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