als die freie Verfügung mit seinem Besitze hemmend aufrecht erhalten werden? Besonders bei der gegenwärtig hohen Besteuerung u. der so häufig vorkommenden Klagen wegen Prätensionen der Dienstbothen. Warum soll ein großer Grundbesitzer gehindert sein seine weit entfernt liegen den Gründe zu vertauschen mit näher liegenden, oder warum soll er nicht entfernte Verkaufen u. näher liegende kaufen dürfen, um sich zu arrondiren; da er aus Erfahrung weiß, daß eine gute Arrondirung sowie ein gutes u. dem Zwecke einer guten Bewirthschaftung entsprechendes Verhältniß der Kulturgattungen der Werth der Realität erhöht u die Bewirthschaftung erleichtert, indem die vom Gute entfernt liegenden Grundstücke viel mehr Vieh Arbeitskraft u. Zeit fordern als die näher gelegenen; und warum soll ein großer Grundbesitzer der bei niederen Getreidepreisen seine so hohen Steuern fast unmöglich zu zalen u. so viele kostbare Dienstbothen zu halten ganz ausser Stande ist, gehindert sein einzelne Grundstücke an Bürger
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