gemeinde Garsten u. der be- theiligten Grundanrainer ab- gehalten. Auf Grund der gepflogenen Erhebungen stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderath wolle beschliessen, daß zur künftigen Hindanhaltung, der sanitätspolizeiwidrigen Ablagerung des Düngers auf der bezeichneten Stelle eine Wahrungstafel aufgestellt u. verordnet werde, daß jede solche Abladung strenge ver- bothen, u. der Übertreter dieses Verbothes unnachsichtlich eine Strafe von 5 fl ÖW zum Armenfonde zu zalen ver- pflichtet ist. Angenommen. Der Obmann der II. Sektion Hr. G.Rath Theißig trägt vor. 2404. Fraz Schreiner Dienst- männer-Instituts-Inhaber stellt das Ansuchen um miethweise Überlassung des kleinen Bo- gengewölbes bei der Ennsbrücke zur Aufbewahrung seiner Requisiten auf 3 Jahre gegen einen jährl. Zins von zehn Gulden. Die Sektion stellt den Antrag diesem Ansuchen zu entsprechen – welcher Antrag angenommen wurde. Hr. G.Rath Jos. Haller, als Obmann der III. Sektion trägt vor:
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