gemeinde Garsten u. der betheiligten Grundanrainer abgehalten. Auf Grund der gepflogenen Erhebungen stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderath wolle beschliessen, daß zur künftigen Hindanhaltung, der sanitätspolizeiwidrigen Ablagerung des Düngers auf der bezeichneten Stelle eine Wahrungstafel aufgestellt u. verordnet werde, daß jede solche Abladung strenge verbothen, u. der Übertreter dieses Verbothes unnachsichtlich eine Strafe von 5 fl ÖW zum Armenfonde zu zalen verpflichtet ist. Angenommen. Der Obmann der II. Sektion Hr. G.Rath Theißig trägt vor. 2404. Fraz Schreiner Dienstmänner-Instituts-Inhaber stellt das Ansuchen um miethweise Überlassung des kleinen Bogengewölbes bei der Ennsbrücke zur Aufbewahrung seiner Requisiten auf 3 Jahre gegen einen jährl. Zins von zehn Gulden. Die Sektion stellt den Antrag diesem Ansuchen zu entsprechen – welcher Antrag angenommen wurde. Hr. G.Rath Jos. Haller, als Obmann der III. Sektion trägt vor:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2