Ratsprotokoll vom 4. Mai 1866

vertrages gegründet ist. Die zur Beantwortung der weite- ren Anträgen zusammenge- setzte Kommission hat nach der gepflogenen Erhebungen u. Augenschein ihre Ansicht einstimmig dahin ausgesprochen, daß in einen Zinssnachlaß wegen Abgehen des Komman- danten nicht einzugehen sei, ferner daß der hier verblei- benden Wachtmeister u. vier Gendarmen die Lokalitäten die der abberuffene Komman- dant innegehabt hat, samt der daran stoßenden Küche gegen einen jährlichen Zins von 140 fl in Miethe belassen werden können. Die Sektion beantragt in diesem Sinne das Antwort- schreiben an das hiesige kk. Gendar. Posten Kommando zu erlassen. Angenommen. 2119. Das Polizeiamt zeigt wiederholt das sanitätswidrige Ablagern von Dünger an der nach Neulust führenden Strasse ausserhalb des Kammer- hofer'schen Hauses an. Über diese Anzeige wurde eine Augenscheins Comission mit Beiziehung der Nachbar-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2