Für die I. Sektion trägt vor H. Vize-Bürgermeister C. Plaichinger. 1931. Die Brunngemeinde Steyerdorf um Delegirung eines Herrn Gemeinderathes als Beisitzer bei Vorname der Regulirung der Brunngeld-Entrichtung. Wird über Antrag der Sektion Hr. Gemeinderath Karl Edelbauer, hiezu abgeordnet. 1798. Der hohe oberösterr: LandesAusschuß ersucht um ein wohlerwogenes Gutachten ob und unter welcher Modalitäten ein Gesetz über Aufhebung des Bestiftungszwanges bei Bauern gütern u. über freie Theilbarkeit u. Zusammenlegung der Grundstücke zu erlassen sei. Das gleiche Schreiben ist an die Gemeindevertretungen des Landes u. an die kk. Landwirthschaftsgesellschaft ergangen, um ihre Ansichten hierüber zu vernehmen, dem Landtage in der nächsten Session über das Resultat dieser Erhebungen Bericht zu erstatten u. die geeigneten Anträge zu stellen. Da die Gemeinde-Vertretung der Stadt Steyer unter den Gemeinde Vertretungen des Landes einer vorzüglichen Rang einnimmt, ist sie auch vorzugs-
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