Ratsprotokoll vom 20. April 1866

Die Sektion beantragt dem Gesuch- steller die definitive Aufname in der Gemeindeverband zu er- theilen, der Ehekonsens ist aber erst dann auszufertigen, wenn vom Bezirksamte Pfarrkirchen die Entlassungsurkunde aus dem königl bair. Staatsverbande ein getroffen ist. Sektions Antrag angenommen. 1979. Die hohe Statthalterei hat dem Rekurs das Josef Ketten- huber gegen die Entscheidung des Gemeinderathes v. 9. Febr d.Js. womit ihm die Konzession zu einer Kaffee- u. Branntweinschank im Hause N° 368 in Aichet ver- weigert werde - aus den Gründen der rekurirten Entscheidung keine Folge gegeben. Wird zur Kenntniß genommen. Der Obmann der II. Sektion Hr. G.Rath Theißig trägt vor: 1855. Das Amt relationirt, daß gegen die zur Einsicht aufgelegene Stadtkasse-Rechnung pro 1865 keine Reklamationen vor- gebracht wurden. Wird diese Rechnung nunmehr auf Grund der bereits vorge- nommenen Prüfung in ihren sämtlichen Einnams- u. Ausgabs- Rubriken gemeinderäthlich ge- nehmigt, dem Herrn Rechnungs- leger Stadtkassier St. Willner,

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