Stimmenmehrheit auf die Dauer eines Jahres wieder den Vize- Bürgermeister zu wählen, und erlaube mir den Antrag dahin zu stellen: Der löbl. Ge- meinderath wolle beschließen, daß bei der auf Sonntag den 8. l.Mts angeordneten außer- ordentlichen Sitzung nach er- folgter Constituirung des Ge¬ meinderathes sogleich die Wahl des Vice-Bürgermei- sters vorgenommen werde. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Der H. Bürgermeister trägt vor die Entscheidung des o.ö. Landes-Ausschußes v. 1. März d.J. Z. 634 über die Beschwerde mehrerer hiesiger Gemeinde- glieder gegen die gemeinderäthlich am 30. Jänner, l. Js. beschlossene Erhöhung der Schulkosten Umlage von 10 auf 20% u. Nichterrich- tung eines Schul Ausschußes etc. ( Nach Vorlesen) diese Entschei- dung des hohen Landes Ausschußes über den gemeinderäthl. Beschluß vom 30. Jänner 1865 mittelst welchem nicht bloß die Erhöhung der bisherigen besonderen Schulkosten-Umlage von 10 auf 20% sondere auch die Enthebung der hieher eingeschulten Ortschaf- ten fremder Gemeinden
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