Gesuchsteller für die bisher der Gemeinde als Ausrufer geleisteten Dienste anspricht, nicht einrathen zu sollen, und überläßt es dem Gemeinderathe zu bestimmen, ob u. welche Entlohnung der Publikant Faßbender für die Zukunft zu gewärtigen habe. Hierauf entspann sich eine längere Debatte, in welcher sich einmüthig gegen eine Nachtrags Entschädigung ausgesprochen wurde; wogegen anderseits hervorgehoben wurde, daß eine billige Entlohnung für die der Kommune zu leistenden Dienste am Platze wäre. H. G.Rath Gschaider stellte sohin den Antrag: es sei dem Publikanten Fasbender für die Vergangenheit keine Pauschalentschädigung, wohl aber für das Jahr 1866 ein Betrag von 15 fl ÖW aus der Stadtkasse auszubezalen, u. ihm zu bedeuten, daß er hieraus keineswegs ein Bezugsrecht für die Folgezeit ableiten könne. Dieser Antrag wurde bei der Abstimmung mit einer Majorität vor 12 gegen 4 Stimmen (welche sich gegen jede Zalung auf Grund der von Finanzsektion gepflogenen Er-
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