löschwesen in Kenntniß zu setzen. H. G.Rath Josef Haller ersucht den Hrn. Bürgermeister, dem Feuerwächter am StadtpfarrThurme einen strengen Verweis zu ertheilen, nachdem derselbe dieses Landfeuer nicht nur zu spät, sondern auch in einer ganz verfehlten Richtung signalisirte. Derselbe sei daher allein die Ursache an dem so späten Abgehen der Löschrequisiten mit welchen auch noch obendrein ein verfehlter Weg eingeschlagen wurde. Der Hr. Bürgermeister erwiedert hierauf, daß er der Feuerwächter bereits vorgeruffen und ihm eine solche Dienstesvernachlässigung strengstens verwiesen habe. 1594. Franz Fasbender, Ausrufer bei der Gemeinde Steyer um eine Entlohnung als solcher. Antrag der II. Sektion: Nach den gepflogenen Erhebungen wurde dem Gesuchsteller die Vorname der gerichtl. Publikationen mit dem Anhange zugewiesen, daß er jene Publikationen, welche die Gemeinde treffen unentgeldlich zu besorgen habe. Die Finanz-Sektion glaubt auf eine Pauschal Entschädigung, welche der
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