löschwesen in Kenntniß zu setzen. H. G.Rath Josef Haller ersucht den Hrn. Bürgermeister, dem Feuerwächter am Stadtpfarr- Thurme einen strengen Verweis zu ertheilen, nachdem derselbe dieses Landfeuer nicht nur zu spät, sondern auch in einer ganz verfehlten Richtung signa- lisirte. Derselbe sei daher allein die Ursache an dem so späten Abgehen der Löschrequisiten mit welchen auch noch obendrein ein verfehlter Weg einge- schlagen wurde. Der Hr. Bürgermeister er- wiedert hierauf, daß er der Feuerwächter bereits vor- geruffen und ihm eine solche Dienstesvernachlässigung strengstens verwiesen habe. 1594. Franz Fasbender, Aus- rufer bei der Gemeinde Steyer um eine Entlohnung als solcher. Antrag der II. Sektion: Nach den gepflogenen Erhebungen wurde dem Gesuchsteller die Vorname der gerichtl. Publi- kationen mit dem Anhange zugewiesen, daß er jene Publikationen, welche die Gemeinde treffen unentgeld- lich zu besorgen habe. Die Finanz-Sektion glaubt auf eine Pauschal Entschädigung, welche der
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