werden kann, so ist diese Eingabe als Rekers der hohen Statth. vorgelegen. 1118. Franz Arbeshuber, Mauverpolier hier um Ertheilung der Konzession zur Ausübung eines Maurermeistergewerbes in der Stadt Steyer. Die Sektion beantragt: Dem Bittsteller auf Grund der beigebrachten Zeugniße die Konzession zum Betriebe eines Maurermeistergewerbes mit dem Beifügen zu ertheilen, daß derselbe nach Inhalt des §. 23 der Gewerb. Ordng nur befugt sei, selbständig zu arbeiten, d.i. zu mauern u. zu tünchen, daß er jedoch keineswegs berechtiget sei, Bauten auszuführen oder zu leiten, oder Projekte zu was immer für Bauten zu verfaßen, da hiezu nur geprüfte Baumeister berechtiget sind. Angenommen. 1444. Joh. Georg Wagner, led. Metzger, königl, bair: Unterthan um Erwirkung der Konzession zum Betriebe des Fleischselcher u. Würstlergewerbes im Stadtbezirke Steyer. Die Sektion stellt der Antrag: Nachdem in polizeil. Beziehung gegen den Bittsteller keine Anstände obwal-
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