Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. April 1866 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 6. April 1866 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters J. Pöltl und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen u.z. der Herren: Gschaider, Johann Haratzmüller, Haas, Josef Haller, Landsiedl, Pfurtscheller, Plaichinger, Putz, Reder, Reichl, Reitmayr, Schweikofer, Theissig, Vogel, Wickhoff j., Zweythurm. Abwesend die Herren: Vizebürgermeister Dr. Wolf, G.Räthe: Edelbauer, verreist, Alois Haratzmüller krank, Dr. Pierer, Vögerl, Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung u. trägt vor: Das gemeinderäthl. Comité zur Prüfung der Wahlakten pro 1866 erstattet über die vor- genommenen Revision Bericht. Nachdem von diesem Comité die Wahlakten über die im Monate Merz d.Js. vorgenome- nen Neuwahlen vorschrifts- mässig u. richtig aufgenommen befunden wurden und im Laufe der Reklamationsfrist keine Einwendungen gegen die Giltigkeit der Wahlen vor- gebracht worden sind, so wer- den die Wahloperate der 3 Wahlkörper mit dem Antrage in Vorlage gebracht. Der löbl. Gemeinderath wolle die Been- digung, der Wahlverhandlun- gen, sowie das Resultat der selben, gemäß welchem im
Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 6. April 1866 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters J. Pöltl und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen u.z. der Herren: Gschaider, Johann Haratzmüller, Haas, Josef Haller, Landsiedl, Pfurtscheller, Plaichinger, Putz, Reder, Reichl, Reitmayr, Schweikofer, Theissig, Vogel, Wickhoff j., Zweythurm. Abwesend die Herren: Vizebürgermeister Dr. Wolf, G.Räthe: Edelbauer, verreist, Alois Haratzmüller krank, Dr. Pierer, Vögerl, Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung u. trägt vor: Das gemeinderäthl. Comité zur Prüfung der Wahlakten pro 1866 erstattet über die vorgenommenen Revision Bericht. Nachdem von diesem Comité die Wahlakten über die im Monate Merz d.Js. vorgenomenen Neuwahlen vorschriftsmässig u. richtig aufgenommen befunden wurden und im Laufe der Reklamationsfrist keine Einwendungen gegen die Giltigkeit der Wahlen vorgebracht worden sind, so werden die Wahloperate der 3 Wahlkörper mit dem Antrage in Vorlage gebracht. Der löbl. Gemeinderath wolle die Beendigung, der Wahlverhandlungen, sowie das Resultat der selben, gemäß welchem im
III. Wahlkörper Herr Alois Vögerl, Nagelschmidmeister im II. Wahlkörper die Herren Alois Haratzmüller, Kaufmann, Alois Zweythurm, Kanonikus, Ehrendomherr u. Stadtpfarrer, Karl Holderer, Spenglermeister u. Alois Graßl, Weinhändler und im I. Wahlkörper die Herren Karl Edelbauer, Leinwandhändler, Michael Haas, Buchdrucker u. Vinzenz Mayr, Schiffmeister gewählt wurden, zur Kenntniß nehmen u. zugleich die Wahl der genannten acht Herren bestätigen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Auf Grundlage der soeben erfolgten Bestätigung der stattgehabten Neu- u. Ergänzungswahlen des Gemeinderathes, lade ich denselben hiemit ein, den Tag zu bestimmen an welchem die Konstituirung des neu ergänzten Gemeinderathes stattfinden soll; ich erlaube mir Sonntag den 8. d.Mts. in Vorschlag zu bringen. Nachdem das Mandat des Herrn Vize-Bürgermeisters abgelaufen ist, so hat nach §. 43 des GemeindeStatutes der Stadt Steyer der Gemeinderath durch absolute
III. Wahlkörper Herr Alois Vögerl, Nagelschmidmeister im II. Wahlkörper die Herren Alois Haratzmüller, Kaufmann, Alois Zweythurm, Kanonikus, Ehrendomherr u. Stadtpfarrer, Karl Holderer, Spenglermeister u. Alois Graßl, Weinhändler und im I. Wahlkörper die Herren Karl Edelbauer, Leinwandhändler, Michael Haas, Buchdrucker u. Vinzenz Mayr, Schiffmeister gewählt wurden, zur Kenntniß nehmen u. zugleich die Wahl der genannten acht Herren bestätigen. Einstimmiger Beschluß nach die- sem Antrage. Auf Grundlage der soeben erfolgten Bestätigung der stattgehabten Neu- u. Ergän- zungswahlen des Gemeinde- rathes, lade ich denselben hiemit ein, den Tag zu be- stimmen an welchem die Kon- stituirung des neu ergänzten Gemeinde- rathes stattfinden soll; ich erlaube mir Sonntag den 8. d.Mts. in Vorschlag zu bringen. Nachdem das Mandat des Herrn Vize-Bürgermeisters abgelaufen ist, so hat nach §. 43 des Gemeinde- Statutes der Stadt Steyer der Gemeinderath durch absolute
Stimmenmehrheit auf die Dauer eines Jahres wieder den Vize- Bürgermeister zu wählen, und erlaube mir den Antrag dahin zu stellen: Der löbl. Ge- meinderath wolle beschließen, daß bei der auf Sonntag den 8. l.Mts angeordneten außer- ordentlichen Sitzung nach er- folgter Constituirung des Ge¬ meinderathes sogleich die Wahl des Vice-Bürgermei- sters vorgenommen werde. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Der H. Bürgermeister trägt vor die Entscheidung des o.ö. Landes-Ausschußes v. 1. März d.J. Z. 634 über die Beschwerde mehrerer hiesiger Gemeinde- glieder gegen die gemeinderäthlich am 30. Jänner, l. Js. beschlossene Erhöhung der Schulkosten Umlage von 10 auf 20% u. Nichterrich- tung eines Schul Ausschußes etc. ( Nach Vorlesen) diese Entschei- dung des hohen Landes Ausschußes über den gemeinderäthl. Beschluß vom 30. Jänner 1865 mittelst welchem nicht bloß die Erhöhung der bisherigen besonderen Schulkosten-Umlage von 10 auf 20% sondere auch die Enthebung der hieher eingeschulten Ortschaf- ten fremder Gemeinden
Stimmenmehrheit auf die Dauer eines Jahres wieder den VizeBürgermeister zu wählen, und erlaube mir den Antrag dahin zu stellen: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen, daß bei der auf Sonntag den 8. l.Mts angeordneten außerordentlichen Sitzung nach erfolgter Constituirung des Ge¬ meinderathes sogleich die Wahl des Vice-Bürgermeisters vorgenommen werde. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Der H. Bürgermeister trägt vor die Entscheidung des o.ö. Landes-Ausschußes v. 1. März d.J. Z. 634 über die Beschwerde mehrerer hiesiger Gemeindeglieder gegen die gemeinderäthlich am 30. Jänner, l. Js. beschlossene Erhöhung der Schulkosten Umlage von 10 auf 20% u. Nichterrichtung eines Schul Ausschußes etc. ( Nach Vorlesen) diese Entscheidung des hohen Landes Ausschußes über den gemeinderäthl. Beschluß vom 30. Jänner 1865 mittelst welchem nicht bloß die Erhöhung der bisherigen besonderen Schulkosten-Umlage von 10 auf 20% sondere auch die Enthebung der hieher eingeschulten Ortschaften fremder Gemeinden
von der Mitkonkurrirung zu den Schulkosten und die Nichterrichtung des im Schulkonkurrenzgesetze v. 10. Juni 864 vorgeschriebenen Schul-Ausschußes, also die faktische Auflassung der, bisher neben der Ortsgemeinde bestandenen besonderen Schulgemeinde ausgesprochen worden ist; — kann für die Stadtgemeinde, unter den obwaltenden Verhältnissen, welche die Erhöhung der Schulkosten-Umlage zur unausweichlichen Nothwendigkeit machten u. wo überdies auch die Autonomie der Nachgemeinde in ihrem Schulwesen und die Einheit der Kostenbedekung, für dieselbe auf dem Spiele standen, – nur in jeder Beziehung als sehr günstig genannt werden; - denn Erstens sind in derselben das Recht der Stadtgemeinde zur Abschliessung der Übereinkunft mit den mitkonkurrirenden Landgemeinden, also die volle Giltigkeit derselben, — dann die dadurch erzwekte Entfaltung des beengenden Schulkonkurrenz-Ausschußes — endlich insbesondere auch die Wahrung der für eine Industrie Stadt unentbehrlichen autonomen und einheitlichen Verwaltung der Unterrichts Anstalten
von der Mitkonkurrirung zu den Schulkosten und die Nichter- richtung des im Schulkonkurrenz- gesetze v. 10. Juni 864 vorgeschrie- benen Schul-Ausschußes, also die faktische Auflassung der, bis- her neben der Ortsgemeinde bestandenen besonderen Schulge- meinde ausgesprochen worden ist; — kann für die Stadtge- meinde, unter den obwalten- den Verhältnissen, welche die Erhö- hung der Schulkosten-Umlage zur unausweichlichen Nothwen- digkeit machten u. wo überdies auch die Autonomie der Nachge- meinde in ihrem Schulwesen und die Einheit der Kostenbedekung, für dieselbe auf dem Spiele standen, – nur in jeder Bezie- hung als sehr günstig genannt werden; - denn Erstens sind in derselben das Recht der Stadtgemeinde zur Abschlies- sung der Übereinkunft mit den mitkonkurrirenden Landgemein- den, also die volle Giltigkeit derselben, — dann die dadurch erzwekte Entfaltung des been- genden Schulkonkurrenz-Ausschußes — endlich insbesondere auch die Wahrung der für eine Industrie Stadt unentbehrlichen autonomen und einheitlichen Verwaltung der Unterrichts Anstalten
ausdrücklich anerkannt und gutgeheißen, und zweitens ist in derselben auch die Möglichkeit einer wesentlichen Vereinfachung in der bisher so verwickelt gewesenen Rech- nungsführung über den Schulko- sten gegeben; indem durch den Wegfall des Beitrages der Landgemeinden auch der fernere Bestand einer besonderen Schul- gemeinde hier neben der Ortsgemeinde, — so wie die Nothwendigkeit der besonderen Verrechnung und Repartierung der Schulkosten entfallen, weil dann die Kosten sämtlicher Unterrichts Anstalten nur mehr eine besondere Ausgabenrub- rik der Stadtkasse Rechnung bilden werden und sowie jene aller übrigen Gemeinde Anstalten in der sämtlichen Einkünften der Kommune und den, zu deren Ergänzung ver- partirt werdenden allge- meinen Gemeinde-Umlagen auf die direkten u. indirekten Steuern ihre Bedeckung fin- den müssen. Daß dann zur Ausschreibung dieser allgemeiner Gemeinde- Umlagen, insoferne dieselben 20 % übersteigen, ein Landesgesetz er- wirkt werden muß, ist nach §. 59
ausdrücklich anerkannt und gutgeheißen, und zweitens ist in derselben auch die Möglichkeit einer wesentlichen Vereinfachung in der bisher so verwickelt gewesenen Rechnungsführung über den Schulkosten gegeben; indem durch den Wegfall des Beitrages der Landgemeinden auch der fernere Bestand einer besonderen Schulgemeinde hier neben der Ortsgemeinde, — so wie die Nothwendigkeit der besonderen Verrechnung und Repartierung der Schulkosten entfallen, weil dann die Kosten sämtlicher Unterrichts Anstalten nur mehr eine besondere Ausgabenrubrik der Stadtkasse Rechnung bilden werden und sowie jene aller übrigen Gemeinde Anstalten in der sämtlichen Einkünften der Kommune und den, zu deren Ergänzung verpartirt werdenden allgemeinen Gemeinde-Umlagen auf die direkten u. indirekten Steuern ihre Bedeckung finden müssen. Daß dann zur Ausschreibung dieser allgemeiner GemeindeUmlagen, insoferne dieselben 20 % übersteigen, ein Landesgesetz erwirkt werden muß, ist nach §. 59
des Gemeinde Statutes der Stadt Steyer eine logische Folge, die übrigens der Gemeinde in keiner Weise zum Nachtheile gereichen kann. Ich stelle daher folgende Anträge: 1. Die Entscheidung des hohen Lannes Ausschußes ist den Beschwerdeführern mit IntimDekret u. den Gemeindevorstehungen St. Ulrich u. Sierning mit Noten bekannt zu geben. 2. Ist bei dem o.ö. LandesAusschuß um die nachträgliche Genehmigung der Einhebung einer 20 % Gemeinde- u. einer 20% Schulkosten-Umlage von der direkten landesfürstl. Steuern für die Jahre 1865 u. 1866 auf der Grundlage des hierämtl. Berichtes v. 2. Jänner d.Js. Z. 4728 u. Anschluß eines Rechnungs-Extraktes vom Jahre 1865 u. des Präliminars für das Jahr 1866 einzuschreiten. 3. Da die Nothwendigkeit einer abgesonderten Verrechnung u. Bedeckung der Schulkosten aufgehört hat, so sind diese Kosten künftig nur mehr in der Hauptrubrik IX. der Stadt Kasse Rechnung allein zu verrechnen, u. haben sowie
des Gemeinde Statutes der Stadt Steyer eine logische Folge, die übrigens der Gemeinde in keiner Weise zum Nachtheile gereichen kann. Ich stelle daher folgende Anträge: 1. Die Entscheidung des hohen Lannes Ausschußes ist den Beschwerdeführern mit Intim- Dekret u. den Gemeindevor- stehungen St. Ulrich u. Sierning mit Noten bekannt zu geben. 2. Ist bei dem o.ö. Landes- Ausschuß um die nachträg- liche Genehmigung der Einhebung einer 20 % Gemeinde- u. einer 20% Schulkosten-Umlage von der direkten landesfürstl. Steuern für die Jahre 1865 u. 1866 auf der Grundlage des hierämtl. Berichtes v. 2. Jänner d.Js. Z. 4728 u. An- schluß eines Rechnungs-Extraktes vom Jahre 1865 u. des Präli- minars für das Jahr 1866 einzu- schreiten. 3. Da die Nothwendigkeit einer abgesonderten Verrech- nung u. Bedeckung der Schul- kosten aufgehört hat, so sind diese Kosten künftig nur mehr in der Hauptrubrik IX. der Stadt Kasse Rechnung allein zu verrechnen, u. haben sowie
die Kosten aller übrigen Ge- meinde Anstalten, ihre Bedekung in der Einkünften der Kommune u. den zu deren Ergänzung re- partirt werdenden, und even- tuell durch ein Landesgesetz zu sanktionirenden Umlagen zu finden, daher also eine besondere Repartirung der Schulkosten nicht mehr stattzu- finden hat. Wolle der löbliche Gemeinderath diese Anträge genehmigen. Einstimmig angenommen. Der Hr. Bürgermeister hält so- dann folgenden Vortrag: Mit hohem kk. Statthalterei Präsidial- Erlasse v. 12. v.Mts. Z. 823 wurde ich aufgefordert dahin zu wir- ken, daß sich die hiesigen In- dustriellen oder bei deren Weigerung die Komune Steyer bei der nächsten Pariser Welt- Ausstellung durch eine Kollek- tiv-Ausstellung betheilige. In Folge dieser Aufforderung habe ich einige Herren Kauf- leute u. Industrielle, welche sich bei den früheren Ausstellungen in hervorragender Weise be- theiligten, ersucht, ihre Erklärung über die Zustandebringung die- ser Kollektiv-Ausstellung ab- zugeben, u diese Herren haben sich bestimmt dahin ausgesprochen,
die Kosten aller übrigen Gemeinde Anstalten, ihre Bedekung in der Einkünften der Kommune u. den zu deren Ergänzung repartirt werdenden, und eventuell durch ein Landesgesetz zu sanktionirenden Umlagen zu finden, daher also eine besondere Repartirung der Schulkosten nicht mehr stattzufinden hat. Wolle der löbliche Gemeinderath diese Anträge genehmigen. Einstimmig angenommen. Der Hr. Bürgermeister hält sodann folgenden Vortrag: Mit hohem kk. Statthalterei PräsidialErlasse v. 12. v.Mts. Z. 823 wurde ich aufgefordert dahin zu wirken, daß sich die hiesigen Industriellen oder bei deren Weigerung die Komune Steyer bei der nächsten Pariser WeltAusstellung durch eine Kollektiv-Ausstellung betheilige. In Folge dieser Aufforderung habe ich einige Herren Kaufleute u. Industrielle, welche sich bei den früheren Ausstellungen in hervorragender Weise betheiligten, ersucht, ihre Erklärung über die Zustandebringung dieser Kollektiv-Ausstellung abzugeben, u diese Herren haben sich bestimmt dahin ausgesprochen,
daß sie sich bei dieser Weltausstellung durch eine Collektiv Ausstellung der Stadt Steyer nicht betheiligen. In Folge dieser Weigerung bringe ich diese Angelegenheit vor den löblichen GemeindeRath, ob nicht dieser beschließen wolle, daß von Seite der Kommune die Mittel zur Zustande bringung der Kollektiv Ausstellung hiesiger Erzeugnisse bewilliget werden. Wenn einerseits auch die Geldopfer hiefür nicht unbedeutend sind, so dürften anderseits doch überwiegende Gründe dafür sprechen, daß die Gemeinde diese Sache in die Hand nehme. Abgesehen von dem alten Rufe unserer Industrie, den wir zu erhalten suchen müssen, dürfte sich durch die Betheiligung an dieser Weltausstellung auch manche neue Absatzquelle eröffnen, wodurch unsere so schwer bedrängten Industrie wieder einigermaßen aufgeholfen werden kann, u. da mit der Aufblühen der Geschäfte Einzelner auch das ganze Gemeindeleben sich gedeihlicher erhalten kann, so stelle ich
daß sie sich bei dieser Welt- ausstellung durch eine Collektiv Ausstellung der Stadt Steyer nicht betheiligen. In Folge dieser Weigerung bringe ich diese Angelegen- heit vor den löblichen Gemeinde- Rath, ob nicht dieser beschließen wolle, daß von Seite der Kommune die Mittel zur Zustande bringung der Kollektiv Aus- stellung hiesiger Erzeugnisse bewilliget werden. Wenn einerseits auch die Geld- opfer hiefür nicht unbedeutend sind, so dürften anderseits doch überwiegende Gründe dafür sprechen, daß die Gemeinde diese Sache in die Hand nehme. Abgesehen von dem alten Rufe unserer Industrie, den wir zu erhalten suchen müssen, dürfte sich durch die Be- theiligung an dieser Welt- ausstellung auch manche neue Absatzquelle eröffnen, wo- durch unsere so schwer be- drängten Industrie wieder einigermaßen aufgeholfen werden kann, u. da mit der Aufblühen der Geschäfte Einzelner auch das ganze Ge- meindeleben sich gedeihlicher erhalten kann, so stelle ich
den Antrag: Der löbl. Ge- meinderath wolle beschliessen, es sei auf Kosten der Kommune eine Kollektiv-Ausstellung der Steyrer Industrie-Erzeugnisse zu veranlassen u. die Anmel- dung für einen geeigneten Platz sofort abgegeben. Nach einer längeren Debatte erbath sich Hr. G.Rath Schweikofer das Wort u. sagt: Es wäre allerdings wünschenswerth, daß die Industrie in Eisen u. Geschmei- de Waaren von Stadt Steyer bei der künftigen Pariser Welt Ausstellung ihre Vertre- tung finde, allein die Stadt- Commune Steyer kann bei ihrer bekannten finanziellen Lage unmöglich, auf ihre Kosten eine Kollektiv-Ausstellung veran- lassen, und nachdem auch die Herren Kaufleute u. Industriellen erklärt haben, daß sie auf ihre Kosten sich in einer Collek- tiv Ausstellung nicht betheiligen, so erlaube ich nur der Gegen- Antrag zu stellen: Der löbl. Gemeinderath wolle über die- sen Gegenstand zur Tages- Ordnung übergehen. Der H. Vorsitzende brachte dieser Gegenantrag, welcher mehrseitig, insbesonders vom
den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschliessen, es sei auf Kosten der Kommune eine Kollektiv-Ausstellung der Steyrer Industrie-Erzeugnisse zu veranlassen u. die Anmeldung für einen geeigneten Platz sofort abgegeben. Nach einer längeren Debatte erbath sich Hr. G.Rath Schweikofer das Wort u. sagt: Es wäre allerdings wünschenswerth, daß die Industrie in Eisen u. Geschmeide Waaren von Stadt Steyer bei der künftigen Pariser Welt Ausstellung ihre Vertretung finde, allein die StadtCommune Steyer kann bei ihrer bekannten finanziellen Lage unmöglich, auf ihre Kosten eine Kollektiv-Ausstellung veranlassen, und nachdem auch die Herren Kaufleute u. Industriellen erklärt haben, daß sie auf ihre Kosten sich in einer Collektiv Ausstellung nicht betheiligen, so erlaube ich nur der GegenAntrag zu stellen: Der löbl. Gemeinderath wolle über diesen Gegenstand zur TagesOrdnung übergehen. Der H. Vorsitzende brachte dieser Gegenantrag, welcher mehrseitig, insbesonders vom
Hrn. G.Rathe Plaichinger aufs Wärmste unterstützt wurde zur Abstimmung u. derselbe werde per majora zum Beschluß erhoben. 1593. Der H. Stadt-Kassier Stefan Willner überreicht den, aus den gemeinderäthl geprüften Journalen u. Monats Abschlüssen der Stadt-Kasse verfaßten Haupt-Rechnungs-Abschluß für das Solar Jahr 1865 u. ersucht um das Absolutorium darüber. Nachdem die Einnamen u. Ausgaben-Journale der StadtKasse samt Beilagen im Laufe des Jahres 1865 sogleich nach jedem Monatsabschluß von der, als Revisoren bestimmten zwei Herren G.Räthen der Finanz -Sektion geprüft u. durchaus richtig befunden worden sind, u. hiernach auch der, auf Grundlage dieser geprüften Monatsabschlüsse von dem H. Stadt Kassier verfaßte Haupt-Rechnungsabschluß für das Jahr 1865 von dem H. Finanz-Referenten einer genauen Prüfung unterzogen u. ebenfalls ganz anstandlos befunden wurde, so wird beantragt, diesen Rechnungsabschluß nach §. 57 des städt. Gemeinde-Statutes nebst aller Beilagen durch 15 Tage zur öffentlichen Einsicht nach
Hrn. G.Rathe Plaichinger aufs Wärmste unterstützt wurde zur Abstimmung u. derselbe werde per majora zum Beschluß erhoben. 1593. Der H. Stadt-Kassier Stefan Willner überreicht den, aus den gemeinderäthl geprüften Jour- nalen u. Monats Abschlüssen der Stadt-Kasse verfaßten Haupt-Rechnungs-Abschluß für das Solar Jahr 1865 u. ersucht um das Absolutorium darüber. Nachdem die Einnamen u. Ausgaben-Journale der Stadt- Kasse samt Beilagen im Laufe des Jahres 1865 sogleich nach jedem Monatsabschluß von der, als Revisoren bestimmten zwei Herren G.Räthen der Finanz -Sektion geprüft u. durchaus richtig befunden worden sind, u. hiernach auch der, auf Grund- lage dieser geprüften Monats- abschlüsse von dem H. Stadt Kassier verfaßte Haupt-Rechnungsab- schluß für das Jahr 1865 von dem H. Finanz-Referenten einer genauen Prüfung unterzogen u. eben- falls ganz anstandlos befunden wurde, so wird beantragt, diesen Rechnungsabschluß nach §. 57 des städt. Gemeinde-Statutes nebst aller Beilagen durch 15 Tage zur öffentlichen Einsicht nach
vorheriger Kundmachung aufzu- legen, u. die wärend dieser Reklamationsfrist von Gemeinde- gliedern etwa dagegen vorge- bracht werden Erinnerungen durch das Amt zu Protokoll nehmen u. am Schluß zur weite- ren gemeinderäthl. Behandlung vorlegen zu lassen, wornach dann erst die definitive ge- meinderäthlich Rechnungs-Erledi- gung u. die Ertheilung des Absolutoriums an den Hrn. Rechnungsleger, endlich auch die als sehr nützlich erachtete Druklegung u. weitere Veröf- fentlichung des Rechnungs-Extrak- tes erfolgen kann. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. H. G.Rath Gschaider als Ob- mann der I. Sektion trägt vor: 1669. Franz Benedikt Handlungsbuchhalter in St. Pölten um Konsens zur Verehelichung mit Anna Seywald Müllerstochter von St. Pölten. Der Sektioms Antrag auf Bewilli- gung angenommen. 1799. Leopold Löschenkohl, Walz- meister im Werndl'schen Eisen u. Walzwerke in Brukbach, um Consens zur Ehe mit Juliana Ekhardt, Walz- meisterstochter in Gerstl. Bewilligt. 1811. Matias Leeb, Gastwirt u. Bäcker zu Lausa um Konsens zur
vorheriger Kundmachung aufzulegen, u. die wärend dieser Reklamationsfrist von Gemeindegliedern etwa dagegen vorgebracht werden Erinnerungen durch das Amt zu Protokoll nehmen u. am Schluß zur weiteren gemeinderäthl. Behandlung vorlegen zu lassen, wornach dann erst die definitive gemeinderäthlich Rechnungs-Erledigung u. die Ertheilung des Absolutoriums an den Hrn. Rechnungsleger, endlich auch die als sehr nützlich erachtete Druklegung u. weitere Veröffentlichung des Rechnungs-Extraktes erfolgen kann. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. H. G.Rath Gschaider als Obmann der I. Sektion trägt vor: 1669. Franz Benedikt Handlungsbuchhalter in St. Pölten um Konsens zur Verehelichung mit Anna Seywald Müllerstochter von St. Pölten. Der Sektioms Antrag auf Bewilligung angenommen. 1799. Leopold Löschenkohl, Walzmeister im Werndl'schen Eisen u. Walzwerke in Brukbach, um Consens zur Ehe mit Juliana Ekhardt, Walzmeisterstochter in Gerstl. Bewilligt. 1811. Matias Leeb, Gastwirt u. Bäcker zu Lausa um Konsens zur
Ehe mit Rosa Schmidthaler, Bauerstochter zu Lausa. Bewilligt. 1667. Die hohe Statthalterei hat mit Erlaß v. 23. v.Mts. Z. 3197 dem Rekurse des Dienstmannes Johann Haminger gegen die gemeinderäthl. Entscheidung v. 26. Jänner d.Js. mit welcher ihm der Konsens zur Ehe mit Johanna Schwarz verweigert wurde – Folge gegeben, u. diese Verehelichung bewilliget. Gegen dieses Erkentniß der Statthalterei steht der Gemeinde der Rekurs an das Staats-Ministerium offen. Die Sektion beantragt die Ausfertigung des Ehekonsenses, welchem Antrage Hrn. G.Rath Reitmayr entgegen trit u. den Gegenantrag auf Rekurs an das StaatsMinisterium stellt. Dieser Gegenantrag blieb bei der Abstimmung mit 4 Stimmen in der Minorität. Der Sektions-Antrag wurde per majora angenommen. 1311. Franz Zierer, Armaturarbeiter hier bittet widerholt um die Konzession einer Kaffeeschank in Steyerdorf, oder Vorlage dieser Eingabe als Berufung gegen die abweisliche Erledigung v. 9. v. Mts. Z. 958. Nachdem vom G.Rathsbeschluße dto. 9. März d.Js. nicht abgegangen
Ehe mit Rosa Schmidthaler, Bauers- tochter zu Lausa. Bewilligt. 1667. Die hohe Statthalterei hat mit Erlaß v. 23. v.Mts. Z. 3197 dem Rekurse des Dienstmannes Johann Haminger gegen die gemeinderäthl. Entscheidung v. 26. Jänner d.Js. mit welcher ihm der Konsens zur Ehe mit Johanna Schwarz verweigert wurde – Folge ge- geben, u. diese Verehelichung be- williget. Gegen dieses Erkent- niß der Statthalterei steht der Gemeinde der Rekurs an das Staats-Ministerium offen. Die Sektion beantragt die Ausfertigung des Ehekonsen- ses, welchem Antrage Hrn. G.Rath Reitmayr entgegen trit u. den Gegenan- trag auf Rekurs an das Staats- Ministerium stellt. Dieser Gegenantrag blieb bei der Abstimmung mit 4 Stimmen in der Minorität. Der Sek- tions-Antrag wurde per majora angenommen. 1311. Franz Zierer, Armatur- arbeiter hier bittet widerholt um die Konzession einer Kaffee- schank in Steyerdorf, oder Vorlage dieser Eingabe als Berufung gegen die abweis- liche Erledigung v. 9. v. Mts. Z. 958. Nachdem vom G.Rathsbeschluße dto. 9. März d.Js. nicht abgegangen
werden kann, so ist diese Einga- be als Rekers der hohen Statth. vorgelegen. 1118. Franz Arbeshuber, Mau- verpolier hier um Ertheilung der Konzession zur Ausübung eines Maurermeistergewer- bes in der Stadt Steyer. Die Sektion beantragt: Dem Bittsteller auf Grund der bei- gebrachten Zeugniße die Kon- zession zum Betriebe eines Maurer- meistergewerbes mit dem Bei- fügen zu ertheilen, daß der- selbe nach Inhalt des §. 23 der Gewerb. Ordng nur befugt sei, selbständig zu arbeiten, d.i. zu mauern u. zu tünchen, daß er jedoch keineswegs berechti- get sei, Bauten auszuführen oder zu leiten, oder Projekte zu was immer für Bauten zu verfaßen, da hiezu nur geprüfte Baumeister berech- tiget sind. Angenommen. 1444. Joh. Georg Wagner, led. Metzger, königl, bair: Unter- than um Erwirkung der Konzession zum Betriebe des Fleischsel- cher u. Würstlergewerbes im Stadtbezirke Steyer. Die Sektion stellt der Antrag: Nachdem in polizeil. Beziehung gegen den Bittsteller keine Anstände obwal-
werden kann, so ist diese Eingabe als Rekers der hohen Statth. vorgelegen. 1118. Franz Arbeshuber, Mauverpolier hier um Ertheilung der Konzession zur Ausübung eines Maurermeistergewerbes in der Stadt Steyer. Die Sektion beantragt: Dem Bittsteller auf Grund der beigebrachten Zeugniße die Konzession zum Betriebe eines Maurermeistergewerbes mit dem Beifügen zu ertheilen, daß derselbe nach Inhalt des §. 23 der Gewerb. Ordng nur befugt sei, selbständig zu arbeiten, d.i. zu mauern u. zu tünchen, daß er jedoch keineswegs berechtiget sei, Bauten auszuführen oder zu leiten, oder Projekte zu was immer für Bauten zu verfaßen, da hiezu nur geprüfte Baumeister berechtiget sind. Angenommen. 1444. Joh. Georg Wagner, led. Metzger, königl, bair: Unterthan um Erwirkung der Konzession zum Betriebe des Fleischselcher u. Würstlergewerbes im Stadtbezirke Steyer. Die Sektion stellt der Antrag: Nachdem in polizeil. Beziehung gegen den Bittsteller keine Anstände obwal-
ten, ist dieses Gesuch der H. Statth. wegen Zulassung zu dem beabsichtigten Geschäftsbetriebe vorzulegen. Beschluß per majora nach diesem Antrage. 1583. Die h. Statthalterei in Linz hat dem Rekurse des Alois Obermayr gegen die gemeinderäthl. Entscheidung v. 26. Jänner d.Js. womit ihm die gebethene Konzession zu einer Schankgerechtsame auf dem H. N° 177 in Voglsang verweigert werde - keine Folge gegeben. Wird zur Kenntniß genommen. 1832. Im Monate Merz d.Js. wurden 7 freie Gewerbe angemeldet, u.z. Modistengewerbe von Hedwig Kaserer, Essigerzeugung von Thomas Pokorny, Zeugschneidwaarenverschließ von Franz Auer, Musikergew. von Johann Raucharter, Branntwein Erzeugung von Franz Erb, Maultrommelmachergew. von Josef Riegler, Pflasterschleifergew. vor Gottfried Löschenkohl und 2 Konzessionen zum Betriebe von Schankgewerben an Josef Riß u. Katarina Krakowitzer verliehen. Dagegen wurden 3 freie Gewerbe zurückgelegt u.z. Fragnerge-
ten, ist dieses Gesuch der H. Statth. wegen Zulassung zu dem beab- sichtigten Geschäftsbetriebe vor- zulegen. Beschluß per majora nach diesem Antrage. 1583. Die h. Statthalterei in Linz hat dem Rekurse des Alois Obermayr gegen die gemeinde- räthl. Entscheidung v. 26. Jänner d.Js. womit ihm die gebethene Konzession zu einer Schankgerecht- same auf dem H. N° 177 in Vogl- sang verweigert werde - keine Folge gegeben. Wird zur Kenntniß genommen. 1832. Im Monate Merz d.Js. wurden 7 freie Gewerbe an- gemeldet, u.z. Modistengewerbe von Hedwig Kaserer, Essiger- zeugung von Thomas Pokorny, Zeugschneidwaarenverschließ von Franz Auer, Musikergew. von Johann Raucharter, Branntwein Erzeugung von Franz Erb, Maul- trommelmachergew. von Josef Riegler, Pflasterschleifergew. vor Gottfried Löschenkohl und 2 Konzessionen zum Betriebe von Schankgewerben an Josef Riß u. Katarina Krakowitzer ver- liehen. Dagegen wurden 3 freie Gewerbe zurückgelegt u.z. Fragnerge-
werbe von Josef Kandler, Viktualien- handel von Michael Schifffthaler u. Endschuhmachergewerbe von Anna Doppler. Zur Kenntniß genommen. 1228. Carl Joh. Osinski, Direktor des hiesigen Stadt-Theaters bittet um Überlassung desselben für die künftige Saison 1866/7 Die Sektion beantragt dem H. Bittsteller das hiesige Stadt-Theater für die Winter-Saison 1866/7 unter den bisherigen Bedingungen zu über- lassen. Einstimmig angenommen. Für die II. Sektion trägt Hr. G.Rath Theißig vor: 1455. Das Stadt-Kassaamt überreicht den Casse-Journal Abschluß für den Monat Febr. 866. Wird zur Kenntniß genommen, daß die Revision der Kasse- Bücher von den Herren G.Räthen Al. Haratzmüller u. Theißig vorgenommen u. dieselben vollkommen richtig befunden wurden. 1362. Das Amt berichtet wegen Vermiethung des Bogen- gewölbes bei der unteren Enns- brücke. Ist die Ausschreibung zu ver- anlassen u. mit dem Meist- biethenden der Vertrag ab- zuschliessen. 1505 Polizeiwachtmeister J. Wanser
werbe von Josef Kandler, Viktualienhandel von Michael Schifffthaler u. Endschuhmachergewerbe von Anna Doppler. Zur Kenntniß genommen. 1228. Carl Joh. Osinski, Direktor des hiesigen Stadt-Theaters bittet um Überlassung desselben für die künftige Saison 1866/7 Die Sektion beantragt dem H. Bittsteller das hiesige Stadt-Theater für die Winter-Saison 1866/7 unter den bisherigen Bedingungen zu überlassen. Einstimmig angenommen. Für die II. Sektion trägt Hr. G.Rath Theißig vor: 1455. Das Stadt-Kassaamt überreicht den Casse-Journal Abschluß für den Monat Febr. 866. Wird zur Kenntniß genommen, daß die Revision der KasseBücher von den Herren G.Räthen Al. Haratzmüller u. Theißig vorgenommen u. dieselben vollkommen richtig befunden wurden. 1362. Das Amt berichtet wegen Vermiethung des Bogengewölbes bei der unteren Ennsbrücke. Ist die Ausschreibung zu veranlassen u. mit dem Meistbiethenden der Vertrag abzuschliessen. 1505 Polizeiwachtmeister J. Wanser
zeigt an daß für die Dirigirung von städt. Löschrequisiten zu einem Feuer u.z. in Paschalern ein Betrag v. 8 fl 40 xr aus der Stadtkasse, gebüre, und beantragt zugleich eine Änderung des §. 49 der hierstadt Feuerlösch-Ordnung. Indem die Sektion den Betrag v. 8 fl 40 xr zur Zalung anweist, glaubt sie um so häufigen unnützen u. nicht unempfindlichen Auslagen zu steuern, den Antrag stellen zu sollen, es sei der §. 49 der hierstädt. FeuerlöschOrdnung dahin abzuändern daß zu Landfeuern in der Regel nur dann städt. Feuerlöschrequisiten abgehen gemacht werden sollen, wenn das Feuer nicht über eine Wegstunde entfernt ist, der Ort desselben von dem Feuerwächtern bestimmt angegeben werden kann u. die Möglichkeit vorhanden ist, daß die Löschrequisiten auf den Brandplatz gebracht u. verwendet werden können, und daß nur ausnamweise bei dem Brande mehrerer Gebäude eines größeren Ortes über ausdrückliche Anordnung des H. Bürgermeisters oder dessen Stellvertreter auf eine größere Entfernung als auf eine Wegstunde gefahren werden kann. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen u. ist hievor das löbl. Comité zur Reorganisirung des hierstädt. Feuer-
zeigt an daß für die Dirigirung von städt. Löschrequisiten zu einem Feuer u.z. in Paschalern ein Betrag v. 8 fl 40 xr aus der Stadtkasse, gebüre, und bean- tragt zugleich eine Änderung des §. 49 der hierstädt. Feuerlösch-Ordnung. Indem die Sektion den Betrag v. 8 fl 40 xr zur Zalung anweist, glaubt sie um so häufi- gen unnützen u. nicht unempfindli- chen Auslagen zu steuern, den Antrag stellen zu sollen, es sei der §. 49 der hierstädt. Feuerlösch- Ordnung dahin abzuändern daß zu Landfeuern in der Regel nur dann städt. Feuer- löschrequisiten abgehen gemacht werden sollen, wenn das Feuer nicht über eine Wegstunde entfernt ist, der Ort desselben von dem Feuerwächtern be- stimmt angegeben werden kann u. die Möglichkeit vor- handen ist, daß die Löschre- quisiten auf den Brandplatz gebracht u. verwendet wer- den können, und daß nur ausnamweise bei dem Brande mehrerer Gebäude eines größe- ren Ortes über ausdrückliche Anordnung des H. Bürger- meisters oder dessen Stell- vertreter auf eine größere Entfernung als auf eine Weg- stunde gefahren werden kann. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen u. ist hievor das löbl. Comité zur Reorgani- sirung des hierstädt. Feuer-
löschwesen in Kenntniß zu setzen. H. G.Rath Josef Haller ersucht den Hrn. Bürgermeister, dem Feuerwächter am Stadtpfarr- Thurme einen strengen Verweis zu ertheilen, nachdem derselbe dieses Landfeuer nicht nur zu spät, sondern auch in einer ganz verfehlten Richtung signa- lisirte. Derselbe sei daher allein die Ursache an dem so späten Abgehen der Löschrequisiten mit welchen auch noch obendrein ein verfehlter Weg einge- schlagen wurde. Der Hr. Bürgermeister er- wiedert hierauf, daß er der Feuerwächter bereits vor- geruffen und ihm eine solche Dienstesvernachlässigung strengstens verwiesen habe. 1594. Franz Fasbender, Aus- rufer bei der Gemeinde Steyer um eine Entlohnung als solcher. Antrag der II. Sektion: Nach den gepflogenen Erhebungen wurde dem Gesuchsteller die Vorname der gerichtl. Publi- kationen mit dem Anhange zugewiesen, daß er jene Publikationen, welche die Gemeinde treffen unentgeld- lich zu besorgen habe. Die Finanz-Sektion glaubt auf eine Pauschal Entschädigung, welche der
löschwesen in Kenntniß zu setzen. H. G.Rath Josef Haller ersucht den Hrn. Bürgermeister, dem Feuerwächter am StadtpfarrThurme einen strengen Verweis zu ertheilen, nachdem derselbe dieses Landfeuer nicht nur zu spät, sondern auch in einer ganz verfehlten Richtung signalisirte. Derselbe sei daher allein die Ursache an dem so späten Abgehen der Löschrequisiten mit welchen auch noch obendrein ein verfehlter Weg eingeschlagen wurde. Der Hr. Bürgermeister erwiedert hierauf, daß er der Feuerwächter bereits vorgeruffen und ihm eine solche Dienstesvernachlässigung strengstens verwiesen habe. 1594. Franz Fasbender, Ausrufer bei der Gemeinde Steyer um eine Entlohnung als solcher. Antrag der II. Sektion: Nach den gepflogenen Erhebungen wurde dem Gesuchsteller die Vorname der gerichtl. Publikationen mit dem Anhange zugewiesen, daß er jene Publikationen, welche die Gemeinde treffen unentgeldlich zu besorgen habe. Die Finanz-Sektion glaubt auf eine Pauschal Entschädigung, welche der
Gesuchsteller für die bisher der Gemeinde als Ausrufer geleisteten Dienste anspricht, nicht einrathen zu sollen, und überläßt es dem Gemeinderathe zu bestimmen, ob u. welche Entlohnung der Publikant Faßbender für die Zukunft zu gewärtigen habe. Hierauf entspann sich eine längere Debatte, in welcher sich einmüthig gegen eine Nachtrags Entschädigung ausgesprochen wurde; wogegen anderseits hervorgehoben wurde, daß eine billige Entlohnung für die der Kommune zu leistenden Dienste am Platze wäre. H. G.Rath Gschaider stellte sohin den Antrag: es sei dem Publikanten Fasbender für die Vergangenheit keine Pauschalentschädigung, wohl aber für das Jahr 1866 ein Betrag von 15 fl ÖW aus der Stadtkasse auszubezalen, u. ihm zu bedeuten, daß er hieraus keineswegs ein Bezugsrecht für die Folgezeit ableiten könne. Dieser Antrag wurde bei der Abstimmung mit einer Majorität vor 12 gegen 4 Stimmen (welche sich gegen jede Zalung auf Grund der von Finanzsektion gepflogenen Er-
Gesuchsteller für die bisher der Gemeinde als Ausrufer geleisteten Dienste anspricht, nicht einrathen zu sollen, und überläßt es dem Gemeinde- rathe zu bestimmen, ob u. welche Entlohnung der Publikant Faßbender für die Zukunft zu gewärtigen habe. Hierauf entspann sich eine längere Debatte, in welcher sich einmüthig gegen eine Nachtrags Entschädigung ausge- sprochen wurde; wogegen an- derseits hervorgehoben wurde, daß eine billige Entlohnung für die der Kommune zu leistenden Dienste am Platze wäre. H. G.Rath Gschaider stellte sohin den Antrag: es sei dem Publikanten Fasbender für die Vergangenheit keine Pauschalentschädigung, wohl aber für das Jahr 1866 ein Betrag von 15 fl ÖW aus der Stadtkasse auszubezalen, u. ihm zu bedeu- ten, daß er hieraus keines- wegs ein Bezugsrecht für die Folgezeit ableiten könne. Dieser Antrag wurde bei der Abstimmung mit einer Majorität vor 12 gegen 4 Stimmen (welche sich gegen jede Zalung auf Grund der von Finanzsektion gepflogenen Er-
bungen aussprachen) zum Beschluße erhoben. Der Obmann der III. Sektion Hr. G.Rath Jos. Haller trägt vor: 1150. Anton Amtmann, Wagner um Ertheilung der Bewilligung zur Herstellung eines Ziegel- zeltdaches in dem von ihm ge- mietheten städt. Zwinger nächst dem Neuthorgebäude. Antrag: Auf Grund des ab- gehaltener Lokalaugenscheines sei dem Bittsteller die Herstel- lung eines Pultdaches nach dem vorliegenden Bauplan- gegen dem zu ertheilen, daß er das- selbe, im Falle es von Seite der Gemeinde nothwendig erach- tet werden sollte, wieder zu be- seitigen habe. Angenommen. 1151. Johann Öllinger, Haus- besitzer N° 219 Vorst. Reichen- schwall um käufliche Überlas- sung eines kleinen städt. Grund- fleckes zu einem Hofraume bei seinem Hause. Die Sektion stellt auf Grund der gepflogenen Erhebungen u. des abgehaltenen Augenscheines den Antrag: Dem Bittsteller den beanspruchten Grund im städt. Zwinger nächst dem Neu- thorgebäude in einer Breite vor 1° 2' 6" d. i. bis zur Hauseke
bungen aussprachen) zum Beschluße erhoben. Der Obmann der III. Sektion Hr. G.Rath Jos. Haller trägt vor: 1150. Anton Amtmann, Wagner um Ertheilung der Bewilligung zur Herstellung eines Ziegelzeltdaches in dem von ihm gemietheten städt. Zwinger nächst dem Neuthorgebäude. Antrag: Auf Grund des abgehaltener Lokalaugenscheines sei dem Bittsteller die Herstellung eines Pultdaches nach dem vorliegenden Bauplangegen dem zu ertheilen, daß er dasselbe, im Falle es von Seite der Gemeinde nothwendig erachtet werden sollte, wieder zu beseitigen habe. Angenommen. 1151. Johann Öllinger, Hausbesitzer N° 219 Vorst. Reichenschwall um käufliche Überlassung eines kleinen städt. Grundfleckes zu einem Hofraume bei seinem Hause. Die Sektion stellt auf Grund der gepflogenen Erhebungen u. des abgehaltenen Augenscheines den Antrag: Dem Bittsteller den beanspruchten Grund im städt. Zwinger nächst dem Neuthorgebäude in einer Breite vor 1° 2' 6" d. i. bis zur Hauseke
im Gesammtflächenmaße von 3° 2' um den Preiß vor 8 fl welcher Betrag sogleich beim städt. Kasseamte zu erlegen ist, käuflich zu überlassen, in die Aufführung der Abschlußmauer mit einer Fenster Öffnung unter der Bedingung zu bewilligen, daß diese Öffnung mit einem von Außen in den städt. Zwinger zu schließbaren Balken versehen, u. auf jedesmaliges Verlangen von Seite der Gemeinde wieder vermauert werde. Angenommen. Für die IV. Sektion trägt vor Hr. Obmannsstellvertreter G.Rath Schweikofer: 1123 Die kk. Realschul Di[rekti]on Steyer übermittelt 4 Rechnungen über Lehrmittel u. Verbrauchsmaterialien im Gesamtbetrage von 333 fl 89 xr u. ersucht um Übersendung dieses Betrages zur Befriedigung der Kontisten. Ferner übersendet dieselbe Direktion eine Rechnung über zur Realschule gelieferte chemische u. phisikalische Verbrauchsmaterialien im ausgezeigten Betrage v. 91 fl 34 xr. Die Sektion beantragt diese sämtliche Rechnungen durch Sachverständige prüfen zu lassen u. nach
im Gesammtflächenmaße von 3° 2' um den Preiß vor 8 fl wel- cher Betrag sogleich beim städt. Kasseamte zu erlegen ist, käuf- lich zu überlassen, in die Auf- führung der Abschlußmauer mit einer Fenster Öffnung unter der Bedingung zu be- willigen, daß diese Öffnung mit einem von Außen in den städt. Zwinger zu schließbaren Balken versehen, u. auf jedes- maliges Verlangen von Seite der Gemeinde wieder vermauert werde. Angenommen. Für die IV. Sektion trägt vor Hr. Obmannsstellvertreter G.Rath Schweikofer: 1123 Die kk. Realschul Di[rekti]on Steyer über- mittelt 4 Rechnungen über Lehr- mittel u. Verbrauchsmaterialien im Gesamtbetrage von 333 fl 89 xr u. ersucht um Übersendung dieses Betrages zur Befriedi- gung der Kontisten. Ferner übersendet dieselbe Direktion eine Rechnung über zur Realschule gelieferte chemische u. phisikalische Verbrauchs- materialien im ausgezeigten Betrage v. 91 fl 34 xr. Die Sektion beantragt diese sämtliche Rechnungen durch Sachverstän- dige prüfen zu lassen u. nach
deren richtigen befinden zur Zalung anzuweisen. Wird dieser Antrag angenom- men. 1456. Die Armen-Instituts Rech- nungsführung zeigt an, daß den Militär-Quartier-Trägern an, für das Jahr 1865 nicht erho- benen Quartier-Geldern dem Armen Institute ein Geschenk von 206 fl 85 ½ xr zugeflossen ist. Die Sektion stellt der Antrag: Diese Anzeige, nach welcher durch freiwillige Zurücklassung von Militär-Quartier-Geldern aus dem Jahre 1865 dem Armen- Institute ein freies Geschenk in dem bedeutenden Betrage vor 206 fl 85 ½ xr zugeflossen ist, sei zur angenehmen Wissenschaft zu nehmen u. den großmüthi- gen Spendern der Dank der Gemeinde Vertretung aus- zu drücken. Da aber nach der ursprünglichen gemeinderäthl. Bestimmung derlei Zuflüsse zur Vermehrung des Stammvermögens des Armen- Institutes verwendet werden sollen, so sei das Cassaamt zu beauftragen von diesem Geschenke 2 Staats Lotterie Ael. Loose v. Jahre 1860 à 100 fl anzukaufen u. darüber Rechnung zu legen. Einstimmig angenommen.
deren richtigen befinden zur Zalung anzuweisen. Wird dieser Antrag angenommen. 1456. Die Armen-Instituts Rechnungsführung zeigt an, daß den Militär-Quartier-Trägern an, für das Jahr 1865 nicht erhobenen Quartier-Geldern dem Armen Institute ein Geschenk von 206 fl 85 ½ xr zugeflossen ist. Die Sektion stellt der Antrag: Diese Anzeige, nach welcher durch freiwillige Zurücklassung von Militär-Quartier-Geldern aus dem Jahre 1865 dem ArmenInstitute ein freies Geschenk in dem bedeutenden Betrage vor 206 fl 85 ½ xr zugeflossen ist, sei zur angenehmen Wissenschaft zu nehmen u. den großmüthigen Spendern der Dank der Gemeinde Vertretung auszu drücken. Da aber nach der ursprünglichen gemeinderäthl. Bestimmung derlei Zuflüsse zur Vermehrung des Stammvermögens des ArmenInstitutes verwendet werden sollen, so sei das Cassaamt zu beauftragen von diesem Geschenke 2 Staats Lotterie Ael. Loose v. Jahre 1860 à 100 fl anzukaufen u. darüber Rechnung zu legen. Einstimmig angenommen.
1463. Gemeindevorstehung Steinbach a.d. Steyer unterstützt das Gesuch des hieher zuständigen Gesellen Roman Prechler um eine Unterstützung, da er an einem Augenleiden krank geworden. Ist die Überbringung des Roman Prechler in das hiesige Krankhaus zu veranlassen. 1426. Karl Heininger um Aufname in ein Versorgungshaus. Wird dem Bittsteller der Unterstand im Bruderhause bewilligt. 1425. Die Sektion beantragt die Aufname des Karl Englahner in die städt. SiechenAnstalt. Wird angenommen. H. G.Rath Plaichinger bringt zum Vortrage den hohen Statthalterei-Erlaß v. 29. v.Mts. Z. 3740 laut welchem die vorgelegte WochenmarktOrdnung der kk.lf. Kreisstadt Steyer genehmigt u. mit der Ratifikation versehen wurde. Er stellt den Antrag, diesen Erlaß zur Kenntniß zu nehmen u. die Drucklegung dieser nunmehr rechtskräftigen Markt-Ordnung
1463. Gemeindevorstehung Stein- bach a.d. Steyer unterstützt das Gesuch des hieher zuständi- gen Gesellen Roman Prechler um eine Unterstützung, da er an einem Augenleiden krank geworden. Ist die Überbringung des Roman Prechler in das hiesige Krank- haus zu veranlassen. 1426. Karl Heininger um Aufname in ein Versorgungs- haus. Wird dem Bittsteller der Un- terstand im Bruderhause bewil- ligt. 1425. Die Sektion beantragt die Aufname des Karl Eng- lahner in die städt. Siechen- Anstalt. Wird angenommen. H. G.Rath Plaichinger bringt zum Vortrage den hohen Statthalterei-Erlaß v. 29. v.Mts. Z. 3740 laut welchem die vorgelegte Wochenmarkt- Ordnung der kk.lf. Kreisstadt Steyer genehmigt u. mit der Ratifikation versehen wurde. Er stellt den An- trag, diesen Erlaß zur Kennt- niß zu nehmen u. die Druck- legung dieser nunmehr rechts- kräftigen Markt-Ordnung
der Stadt Steyer zu veranlassen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Am Schluß der Sitzung drükte H. G.Rath Schweikofer seine Freude darüber aus, daß die Harmonie des Gemeinde- rathes auch auf die Wähler übergegangen ist u. stellt der Antrag: Der Gemein- derath wolle der Wahl-Komission für die gewissenhafte u. sorg- same Thätigkeit der verdien- ten Dank aussprechen; was so fort durch Erheben von der Sitzen geschah. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Karl Willner Schriftführer
der Stadt Steyer zu veranlassen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Am Schluß der Sitzung drükte H. G.Rath Schweikofer seine Freude darüber aus, daß die Harmonie des Gemeinderathes auch auf die Wähler übergegangen ist u. stellt der Antrag: Der Gemeinderath wolle der Wahl-Komission für die gewissenhafte u. sorgsame Thätigkeit der verdienten Dank aussprechen; was so fort durch Erheben von der Sitzen geschah. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Karl Willner Schriftführer
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