selbem, nach eingeholter Bewilligung von Seite der Gemeindevorsteh[un]g, Schotter und Sand zu graben, jedoch mit der Beschränkung, daß die Grabung nur in einer Entfernung von 3 Klafter vor den am rechten u. linken Ufer liegenden Grundstücken und innerhalb der von der Gemeinde verfügten Bezeichnung der Schotterbank durch Pflöcke u. mit Vermeidung jeder Beschädigung der angrenzenden Grundstücke geschehen dürfe, und sei für jede Fuhr Sand oder Schotter ein Betrag von 3 xr ÖW zur Stadtkammer Kasse zu bezalen. Beschluß nach diesem Antrage. Sonach trägt vor der Hr. Obmann der IV. Sektion G.Rath Karl Edelbauer. 1065. Albert Müller, Uhrmacher d.z. in Schärding um Unterstützung aus dem Armenfonde der Stadt Steyer. Über Antrag der Sektion abgewiesen. 3582. Katarina Weibhauser um Aufname in die Siechenanstalt. Bewilligt. 4936. Bernhard Salzhuber, Unterstandler im Bruderhause um Aufname in die Siechen-
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