durch das neue Gewerbe Gesetz und andere seither erschienen Verordnungen nicht mehr zeitgemäß u. zu Recht bestehend sind, so hat der Gemeinderath, da die Marktaufsicht eine wesentliche für das Beste der Bevölkerung sorgende öffentliche Anstalt ist, in der Sorge für das Wohl der Bürgerschaft und des freien Verkehres den einhelligen Beschluß gefaßt, zur Ausarbeitung einer zeitgemäßen neuen MarktOrdnung zu schreiten, und diese Arbeit einer SpezialCommission, bestehend aus der Herrn Gemeinderäthen Gschaider, Jos. Haller, Putz, Wickhoff und Plaichinger übertragen. Die Kommission übertrug ihm (Redner) die Ausarbeitung u. er habe hiebei die ab gut u. zweckmässig erprobte Markt-Ordnung vom Jahre 1834 zum Grunde gelegt, u. Abänderungen und Weglassungen mir dort vorgenommen, wo das neue GewerbeGesetz dieses vorgeschrieben, oder die Lokalverhältnisse es nothwendig gemacht haben, und er legt nun nach vorausgegangener genauer in eingehender Coonsberathung, welcher
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