ganz neuer Unter- und Oberbau nach dem Plane des Herrn G.Rathes Werndl um die von ihm angegebene Kostensumme von 5500 fl hergestellt werde. Der H. Vorsitzende brachte nun über Verlangen namentlichen diesen Gegenantrag zur Abstimmung. Derselbe wurde mit 12 gegen 2 Stimmen (Josef Haller u. Johann Haratzmüller) - verworfen. Der Antrag des H. G. Rathes, Werndl wird bei der Abstimmung zu zum Beschluße erhoben. H. G. Rath Werndl gab sohin die Erklärung ab, daß für den Fall, als sich keiner der Herren Baumeister zu der Ausführung um die erwähnte Kostensumme von 3000 fl oder aber 3150 fl herbeilassen sollte - er selbst den Bau nach den vorgelegten u. vorhin genehmigten Plan um den Betrag von 3000 fl übernehme. — Welche Erklärung der Gemeinderath zur erfreulichen Kenntniß nahm. Über Antrag des Hrn. G.Raths Wickhoff bestimmt der Gemeinderath, daß, im Falle einer der Herren Baumeister den Bau zur Ausführung überkomme, der sohin abzuschließende Accord dem
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