Ratsprotokoll vom 12. Jänner 1866

runde Pilotten zu schlagen, wovon jede mindestens 10" Durchmesser haben muß, u. die Entfernung von einem Mittelpunkte zum andern nur 14" betra- ger darf. Auch diese Pilotten müßten in derselben Länge aufgesezt, und ebenso wie die kantig behauenen eingetrieben und mit 15 ℔ schweren eisernen Schuhen versehen werden. Sämmtliche Pilotten müssen 8" unterm Wasserspiegel des kleinsten Wasser- standes abgeschnitten, die Zwischen- räume mit Steinen ausgefüllt und die Pilotten mit 7" dicken u. bis 13" breiten kantig geschnittenen Stämen zuge- brückt werden, worauf der Ober- bau zu ruhen kommt. Das noch stehende Mauerwerk des beschädigten Pfeiler hat 6 K° 214 K' und es wären sonach 11 K° 148 K' Mauer- werk nur herzustellen. Da nun annähernd die Hälfte des alten Materiales zu verwenden ist, so dürften bloß ungefähr 6 K° neue Steine beigestellt werden, wodurch sich der Gesammtinhalt des Pfeilers ergibt. Wie im Plane ersichtlich, ist von dem alten Unterbau genau die Hälfte stehen geblieben, u. kommt daher bloß die vordere Hälfte auf die angegebene Weise neu herzustellen. Obwol der alte Pfeiler mitunter aus ziemlich schlechten Sandsteinen aufge- führt ist, wäre doch derselbe noch viele Jahre unbeschädigt geblieben

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