notwendig werdenden Stadt- beleuchtung mit Petroleum gegen eine Vergütung vor 1 2/10 xr für die Brenn- stunde. Der Gemeinderath findet dieses Anboth zu hoch, u. beschließt. der Hr. Bürgmstr wird er- mächtiget, mit dem Kaufmann Hrn. Johann Scholz wegen Über- name der Stadtbeleuchtung mit Petroleum bis zur Einführung der Gasbeleuchtung in Verhandlung zu treten, u. den Vertrag mit selben unter den früheren sonstigen Bedingungen dahin abzuschliessen, daß ihm für die Brenn- stunde 1 xr ÖW aus der Stadtkasse vergütet werde. 6318. Johann u. Josef Haller, erstatten ad N° 3578 ihre Äusserung über den ab- geforderten Mortuarsge- büren Rückstand nach Katarina Rizelly Wird der Antrag der Sektion daß Johann u. Josef Haller zur Zalung der rückständigen Mortuarsgebür zu 364 fl 8 xr zu verhalten sind, einstimmig angenommen. (H. G Rath Josef Haller ist gemäß § 78 GOrdg abgetreten) 6260. Relation über die Uneinbringlichkeit der Mor-
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