notwendig werdenden Stadtbeleuchtung mit Petroleum gegen eine Vergütung vor 1 2/10 xr für die Brennstunde. Der Gemeinderath findet dieses Anboth zu hoch, u. beschließt. der Hr. Bürgmstr wird ermächtiget, mit dem Kaufmann Hrn. Johann Scholz wegen Übername der Stadtbeleuchtung mit Petroleum bis zur Einführung der Gasbeleuchtung in Verhandlung zu treten, u. den Vertrag mit selben unter den früheren sonstigen Bedingungen dahin abzuschliessen, daß ihm für die Brennstunde 1 xr ÖW aus der Stadtkasse vergütet werde. 6318. Johann u. Josef Haller, erstatten ad N° 3578 ihre Äusserung über den abgeforderten Mortuarsgebüren Rückstand nach Katarina Rizelly Wird der Antrag der Sektion daß Johann u. Josef Haller zur Zalung der rückständigen Mortuarsgebür zu 364 fl 8 xr zu verhalten sind, einstimmig angenommen. (H. G Rath Josef Haller ist gemäß § 78 GOrdg abgetreten) 6260. Relation über die Uneinbringlichkeit der Mor-
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