weiterer Darlehen zu vermeiden. Dieses Präliminar ist durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen u. von dem mit G-Rathsbeschluß v. 30. Jänner d.Js. bestellten Comité geprüft und rektifiziert worden. Nach dessen Anträgen werden nur folgende Beschlüße einstimmig gefaßt: 1. Zur Deckung der Bedürfnisse der Stadtkasse, außer den Schulkosten, sind die Umlagen wieder nach dem bisherigen Maßstabe einzuheben, als: a. Eine 20 % Umlage von den direkten Steuern ohne Zuschläge, b. Eine 20 % Umlage von der Verzehrungsteuer ohne Zuschläge für das hier erzeugte und eingeführte Bier, dann für die Konsumtion von Wein, Obstmost u. Fleisch. c. Die bisherigen GebäudeZinnskreuzer, von Zinsungen bis 100 fl mit 2 % bis 200 fl mit 3 1/2 % u. über 200 fl mit 5 %. 2. Bezüglich der Kosten der Unterrichts Anstalten wird der gemeinderäthliche Beschluß vom 30. Jänner d.Js., wornach von den Steuerpflichtigen der hieher eingeschulten Häuser der Gemeinden St. Ulrich auch Sirning, außer dem Schulgelde
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2