Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1865

keine Umlagen zu bezahlen sind u. weßhalb auch die Errichtung eines besonderen Unterrichtsrathes entfällt, – auch für das Jahr 1866 aufrecht erhalten, und sind zur Bedeckung der Kosten sämmtlicher UnterrichtsAnstalten von den Steuerpflichtigen des Stadtbezirkes wieder wie im heurigen Jahre 20 % von den direkten Steuern ohne Zuschläge zu bezalen. Die Ansätze im Präliminare der StadtCommune, des Armen-Institutes, des Milden Versorg[un]gs Fondes u. der vier Pfründen Stiftungen werden nach der vor dem Prüfungs Comité vorgenommenen Rektifizirung genehmigt. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Jo. Theißig Willner Schftf.

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