keine Umlagen zu bezahlen sind u. weßhalb auch die Errich- tung eines besonderen Unter- richtsrathes entfällt, – auch für das Jahr 1866 aufrecht erhalten, und sind zur Bedeckung der Kosten sämmtlicher Unterrichts- Anstalten von den Steuer- pflichtigen des Stadtbezirkes wieder wie im heurigen Jahre 20 % von den direkten Steuern ohne Zuschläge zu bezalen. Die Ansätze im Präliminare der Stadt- Commune, des Armen-Insti- tutes, des Milden Versorg[un]gs Fondes u. der vier Pfründen Stiftungen werden nach der vor dem Prüfungs Comité vor- genommenen Rektifizirung genehmigt. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Jo. Theißig Willner Schftf.
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