Ratsprotokoll vom 24. November 1865

zu übernehmen bereit sei, einzuholen. (der Erlaß wird vorgelesen) Der Gemeinderath beschließt: den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, der h. Statthalterei die abverlangte Erklärung dahin abzugeben, daß die Gemeindevertretung der Stadt Steyer um so mehr gerne bereits die Alt-Fenzlsche u. Pfefferlsche Stiftung aus der Verwaltung u. Kontrole des Staates in jene der Gemeinde zu übernehmen, als diese beiden Stiftungen zunächst den Bewohnern der Stadt Steyer gewidmet sind, und das Präsentationsrecht ohnehin vom Gemeinderathe dieser Stadt ausgeübt wird; jedoch kann sich die Gemeinde Vertretung auf eine Garantie oder Sicherstellung nicht herbeilassen, nachdem der Staat ohnehin die Oberaufsicht über die ordnungsmässige Gebarung durch Vorlage u. Prüfung der Rechnungen ausüben wird, anderseits es aber im Interesse der Gemeinde selbst liegen muß für den aufrechten Fortbestand dieser beiden Stiftungen aufs beste Sorge zu tragen.

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