zu übernehmen bereit sei, einzuholen. (der Erlaß wird vorgelesen) Der Gemeinderath beschließt: den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, der h. Statt- halterei die abverlangte Erklärung dahin abzugeben, daß die Gemeindevertre- tung der Stadt Steyer um so mehr gerne bereits die Alt-Fenzlsche u. Pfefferlsche Stiftung aus der Verwaltung u. Kontrole des Staates in jene der Gemeinde zu übernehmen, als diese beiden Stiftungen zunächst den Bewohnern der Stadt Steyer gewidmet sind, und das Präsentationsrecht ohnehin vom Gemeinderathe dieser Stadt ausgeübt wird; jedoch kann sich die Gemeinde Vertretung auf eine Garan- tie oder Sicherstellung nicht herbeilassen, nachdem der Staat ohnehin die Oberauf- sicht über die ordnungsmässige Gebarung durch Vorlage u. Prüfung der Rechnungen ausüben wird, anderseits es aber im Interesse der Ge- meinde selbst liegen muß für den aufrechten Fortbestand die- ser beiden Stiftungen aufs beste Sorge zu tragen.
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