Gemeinde nicht zu kostspieligen Antrag zur Wiederherstellung stellen zu können, sei die Abtragung des schadhaften Theiles des Pfeiler unumgänglich nothwendig, damit sich die Überzeugung verschafft werden könne, wie weit das alte Mauerwerk noch zu belassen sei. Sollte dasselbe sich im Verlaufe des Abbrechens weiter im Innern eben so mittelmässig oder gar noch schlechter zeigen, so wird nach der Äusserung des geehrten Bezirksbauamtes nichts als die gänzliche Entfernung des Pfeilers erübrigen. Die Bausektion stellt nun der Antrag: Es sei die Abtragung des schadhaften Brückenpfeiler nach den Andeutungen des geehrten kk Bezirksbauamtes im Regiewege zu veranlassen, u. dasselbe um die Überwachung u. Nachsichtspflege wärend dieser Arbeiten zu ersuchen. Dieser Antrag wurde einstimmig zum Beschluße erhoben. IV. Section Obmann H. G. Rath Carl Edelbauer trägt vor: 5608. Competenten-Tabelle über die Gesuche um Aufname in die städt: Siechen–Anstalt. Der Gemeinderath geneh-
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