Gemeinde nicht zu kostspieligen Antrag zur Wiederherstellung stellen zu können, sei die Abtragung des schadhaften Theiles des Pfeiler unumgäng- lich nothwendig, damit sich die Überzeugung verschafft wer- den könne, wie weit das alte Mauerwerk noch zu belassen sei. Sollte dasselbe sich im Ver- laufe des Abbrechens weiter im Innern eben so mittelmässig oder gar noch schlechter zeigen, so wird nach der Äusserung des geehrten Bezirksbauamtes nichts als die gänzliche Entfernung des Pfeilers erübrigen. Die Bausektion stellt nun der Antrag: Es sei die Abtragung des schadhaften Brückenpfeiler nach den Andeutungen des geehrten kk Bezirksbauamtes im Regiewege zu veranlas- sen, u. dasselbe um die Überwachung u. Nachsichts- pflege wärend dieser Ar- beiten zu ersuchen. Dieser Antrag wurde ein- stimmig zum Beschluße erhoben. IV. Section Obmann H. G. Rath Carl Edelbauer trägt vor: 5608. Competenten-Tabelle über die Gesuche um Aufname in die städt: Siechen–Anstalt. Der Gemeinderath geneh-
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