unverweilt u. genau nach der Antrage des kk Herrn Kreis Ingenieurs auszuführen u. z. in eigener Regie, u. seien wärend dieser Bauzeit sowol die ebenerdigen als die im ersten Stock befindlichen Lokalitäten unbewohnt zu lassen. H. G Rath Pfurtscheller mit diesem Antrage nicht einverstanden stellte folgenden Gegen Antrag: Es sei die südheitliche Hauptmauer des Bruderhausgebäudes theilweise abzutragen und ein dauerhafter Rost unterzulegen. Der Herr Vorsitzende brachte diesen Gegenantrag zur Abstimmung, u. derselbe wurde Einstimmig verworfen. Sodann wurde der Antrag des H. G. Rathes Plaichinger zur Abstimmung gebracht u. dieser mit Stimmen Einhelligkeit zum Beschluße erhoben. 6076. Franz Werndl, Fabriksbesitzer zu Unterhimmel hat in Gemäßheit des G. Rathsbeschlußes v. 21 Juli dJs die Vollendung des Baues der Strassenstützmauer bei seiner Ver-
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