III. Section Obmanns–Stellv. Hr. G. Rath Plaichinger trägt vor: 5952. Die h. Statthalterei findet mit Erlaß v. 3. dMts N 18336 dem Gemd. Rathsbeschluße v. 15. Septb. dJs betreffend die miethweise Überlassung des beim Ex Jesuiten Gebäude befindlichen Nebenstöckel an Josef Reder unter der Bedingung die Genehmigung zu ertheilen, daß die Bestimmungen des Miethvertrages v. d. 10. Dezbr 1863 genau befolgt, insbesondere die Stipulationen des Vertragspunktes 7 aufrecht erhalten werden, und daß es auch fortan die den Studienfond vertretende Behörde nur mit der Gemeinde als Hauptmiether zu thun habe. Wird zur Wissenschaft genommen, ist hievon Hr Josef Reder zu verständigen u der Aftermiethsvertrag auf Grundlage des G Rathsbeschlußes v. 15. Sptb dJs auszufertigen. 6077. Protokoll über die commissionelle Erhebung des Bauzustandes des dem Milden Versorg[un]gsfonde Steyer eigenthümlichen Bruderhaus– Gebäudes N 236 Vorstdt
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