über das Konzessionsgesuch selbst in I. Instanz zu entscheiden hat. Auf Grund der bewilligten Zulässigkeit ist dem Andreas Baumgartner die gebetene Concession nach § 28. Gem. Ges. lit. a-f auszufertigen. 5187. Das Amt relazionirt über die Nothwendigkeit der Reorganisirung des hierstädtischen Feuerlösch– Leitungs–Personales. Über Antrag des Herrn G–Rathes Wickhoff wird einstimmig beschlossen, daß zur Reorganisirung des Feuerlöschwesens mit Rücksicht auf die bereits gebildete Turner-Feuerwehre unter dem Vorsitze des Hr. Bürgermeisters ein besonderes Comité bestehend aus vier Gemeinderäthen und zwei Repräsentanten der Turner–Feuerwehr eingesezt werde. Die Turner-Feuerwehr ist von diesem Beschluße in Kenntniß zu setzen u einzuladen, zwei Vertreter in dieses Comité zu wählen. Vom Gemeinderathe wurden in dieses Comité bestimmt die Herren: Josef Haller,
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