13 gegen 1 Stimme zum Beschluße erhoben. (G. Rath Reitmayr enthielt sich der Abstimmung.) 5270 & 5273. Mit Direktions beschluß der löblichen Sparkasse Steyer vom 2. d.Mts. wurde der 2. städt. Kanzellist Herr Franz Karl zum prov. Buchhaltungs Adjunkten der Sparkasse Steyer ernannt u. dessen Stelle, da er mit 1. Novb. d.Js. seinen neuen Dienstesposten angetreten hat, erledigt die Sektion beantragt nun daß diese erledigte Stelle dem mit dem Bezuge von jährlich 400 fl im Wege der Vorrückung dem 3. stdt. Kanzellisten Herrn Carl Willner verliehen, und die in Folge dieser Vorrückung erledigte 3. Kanzellistenstelle aus Ersparungsrücksichten nicht zu besetzen, sondern dießfalls nur ein Diurnist gegen monatlich 25 fl aufzunehmen sei. Hiezu wird von den vier Competenten der gewesene Advokaturskanzellist H. Ludwig Michl in Vorschlag gebracht. Die vom Kanzellisten H. Franz Karl innegehabte Wohnung im Exjesuitenge-
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