Steyer zuständigen armen Hammerschmidgesellenssohn Johan Ogris vorschußweise bezalten Schulgeldes zus. mit 2 fl 55 xr. Auf Grund des beigebrachten Armuthszeugnißes wird das Kasseamt angewiesen den Betrag v. 2 fl 55 xr an die GemeindeVsthg Weyer einzusenden. Hr G.Rath Schweikofer erhält das Wort: Im Namen der gemeinderäthlich bestellten Spezial– Commission habe ich in der ausserordentlichen Sitzung des löbl. Gemeinderathes am 29. August dJs zur Kenntniß desselben gebracht, daß in Folge der Übergabe der Armenpflege im Sondersiechenhause in der Vorstadt Aichet an den ehrwürdigen Orden der barmherzigen Schwestern weiters noch einige Reparationen u. Herstellungen im aproximativen Kostenanschlage zu 300 fl ÖW erforderlich seien, deren Vorname der löbl. Gemeinderath in derselben Sitzung im Prinzipe mit 11 gegen 1 Stimme zu genehmigen befunden hat. Bei den hierüber wiederholt abgehaltenen Berathungen u. Vorname von Augen-
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